Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Hotel Inselfriede soll eine barrierefreie Rampe am Haupteingang erhalten, die teilweise auf einer gemeindlichen Straßenfläche (ca. 87 m²) errichtet wird. Die Verwaltung hat dafür einen Nutzungsvertrag mit dem Hotelbetreiber ausgearbeitet, der Duldung, Instandhaltungspflichten, Gebühren und Rückbaupflichten regelt. Der Rat soll dem Vertrag zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) in der Folgeberatung: Nachdem der Rat am 26.06.2025 dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt hatte, wird jetzt der fertige Vertragsentwurf zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund
Der Rat hat mit Beschluss vom 26.06.2025 die barrierefreie Erschließung des Hoteleingangs grundsätzlich gebilligt und die Ausarbeitung eines Nutzungsvertrags beauftragt. Das betroffene Flurstück 235/3 ist als Gemeindestraße gewidmet, weshalb neben dem zivilrechtlichen Nutzungsvertrag auch eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG erforderlich ist. Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig gemäß der gemeindlichen Sondernutzungsgebührensatzung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Rampe verbessert die Zugänglichkeit des Hotels für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. Die gemeindliche Straßenfläche vor dem Hotel wird dauerhaft teilweise überbaut; Unterhalt und Verkehrssicherung liegen vertraglich beim Hotelbetreiber. Für die Allgemeinheit entstehen keine direkten Kosten; die Gemeinde erhält eine jährliche Überbaurente oder eine einmalige Ablösezahlung.
Die wichtigsten Punkte
- Die barrierefreie Rampe überbaut rund 87 m² gemeindlicher Straßenfläche dauerhaft
- Der Vertrag verpflichtet den Hotelbetreiber zur Verkehrssicherung und Instandhaltung der Rampe
- Die Gemeinde kann eine jährliche Überbaurente oder eine einmalige Ablösezahlung verlangen
- Bei öffentlichen Interessen (z. B. Leitungsverlegung) muss die Rampe auf Kosten des Betreibers angepasst oder zurückgebaut werden
- Der Rat soll dem Vertrag zustimmen und den Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigen
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/057/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/057/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3) Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat mit Beschluss vom 26.06.2025 – Sitzungsvorlage 01/039/2025/1 - der geplanten barrierefreien Erschließung des Haupteingangs des Hotels „Inselfriede“ grundsätzlich zugestimmt. Dabei wurde festgelegt, dass ein vertraglicher Rahmen zur Nutzung der öffentlichen Fläche durch die geplante Rampe auszuarbeiten und dem Rat zur finalen Entscheidung vorzulegen ist. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage mit dem Vorhabenträger einen Vertragsentwurf erstellt. Der Vertrag regelt die Nutzung der gemeindlichen Fläche (Flurstück 235/3, ca. 87 m², gewidmet als Gemeindestraße) für den dauerhaften Überbau mit einer barrierefreien Rampe. Er beinhaltet: die zivilrechtliche Duldung des Überbaus gemäß § 912 BGB, die Verpflichtung der Nutzerin zur Verkehrssicherung und Instandhaltung, die Möglichkeit einer jährlichen Überbaurente oder einer einmaligen Ablösezahlung, die Rückbau- und Anpassungspflichten bei öffentlichen Interessen (z. B. Leitungsverlegung), sowie Haftungsregelungen und Laufzeitbedingungen. Die Nutzung bleibt genehmigungspflichtig im Rahmen des Straßenrechts (Sondernutzung nach § 18 NStrG); hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis zu erteilen, diese ist gebührenpflichtig. Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren und dem Gebührentarif der Bestandteil der Satzung ist. Der Vertragsentwurf liegt dieser Vorlage bei. Empfehlung der Verwaltung: Der Abschluss des vorgelegten Vertrags wird empfohlen. Der Vertrag stellt eine rechtssichere und ausgewogene Lösung dar, die der Barrierefreiheit dient, öffentliche Belange berücksichtigt und für künftige ähnliche Fälle als Muster dienen kann. - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: 1. Dem vorgelegten Vertrag zur Nutzung eines Teils des Flurstücks 235/3 durch die Georg Germis Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG zur Errichtung einer barrierefreien Rampe wird zugestimmt. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der notwendigen Sondernutzungserlaubnis zu erteilen und jährlich abzurechnen. Spiekeroog, den 19.08.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01. Vertragsentwurf_Inselfriede_final 02. Anlage_Auszug_Liegenschaftskarte_Südermenss
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.