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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. August 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. August 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: Dem vorgelegten Vertrag zur Nutzung eines Teils des Flurstücks 235/3 durch die Georg Germis Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG zur Errichtung einer barrierefreien Rampe wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der notwendigen Sondernutzungserlaubnis zu erteilen und jährlich abzurechnen.

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Rat soll einem Nutzungsvertrag zustimmen, der dem Hotel Inselfriede erlaubt, eine barrierefreie Rampe über eine rund 87 m² große gemeindliche Straßenfläche zu bauen. Der Vertrag regelt Haftung, Instandhaltung und eine Gebühr für die Sondernutzung öffentlichen Straßengrunds. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung und schlägt vor, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu ermächtigen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Folge-Beratung: Der Rat hatte im Juni 2025 dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen Nutzungsvertrag auszuarbeiten — dieser liegt nun zur finalen Entscheidung vor.

Hintergrund

Der Rat hatte am 26.06.2025 (Vorlage 01/039/2025/1) die barrierefreie Erschließung des Haupteingangs des Hotels Inselfriede grundsätzlich gebilligt. Die geplante Rampe überbaut ein als Gemeindestraße gewidmetes Flurstück (235/3), was einen zivilrechtlichen Nutzungsvertrag und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nach dem Niedersächsischen Straßengesetz erfordert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Rampe verbessert den barrierefreien Zugang zu einem öffentlich zugänglichen Hotel — davon profitieren Gäste und Insulaner:innen mit eingeschränkter Mobilität. Die gemeindliche Straßenfläche bleibt öffentlich gewidmet; Instandhaltung und Verkehrssicherung trägt das Hotel, nicht die Gemeinde. Für den öffentlichen Haushalt entstehen durch die Sondernutzungsgebühr jährliche Einnahmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Hotel Inselfriede (Georg Germis Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG) darf rund 87 m² Gemeindestraße dauerhaft mit einer barrierefreien Rampe überbauen
  • Das Hotel trägt Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht für die Rampe
  • Die Gemeinde erhält eine jährliche Sondernutzungsgebühr oder eine einmalige Ablösezahlung
  • Bei öffentlichen Interessen (z. B. Leitungsverlegung) muss die Rampe auf Kosten des Hotels angepasst oder zurückgebaut werden
  • Der Bürgermeister soll zur Unterzeichnung des Vertrags ermächtigt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/057/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8111 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/057/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des 
    Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher 
    Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
    Sachverhalt:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat mit Beschluss vom 26.06.2025 – Sitzungsvorlage 
    01/039/2025/1 - der geplanten barrierefreien Erschließung des Haupteingangs des Hotels 
    „Inselfriede“ grundsätzlich zugestimmt. Dabei wurde festgelegt, dass ein vertraglicher 
    Rahmen zur Nutzung der öffentlichen Fläche durch die geplante Rampe auszuarbeiten und 
    dem Rat zur finalen Entscheidung vorzulegen ist.
    Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage mit dem Vorhabenträger einen Vertragsentwurf 
    erstellt. Der Vertrag regelt die Nutzung der gemeindlichen Fläche (Flurstück 235/3, ca. 87 m²,
    gewidmet als Gemeindestraße) für den dauerhaften Überbau mit einer barrierefreien Rampe.
    Er beinhaltet:
     die zivilrechtliche Duldung des Überbaus gemäß § 912 BGB,
     die Verpflichtung der Nutzerin zur Verkehrssicherung und Instandhaltung,
     die Möglichkeit einer jährlichen Überbaurente oder einer einmaligen Ablösezahlung,
     die Rückbau- und Anpassungspflichten bei öffentlichen Interessen (z. B. 
    Leitungsverlegung),
     sowie Haftungsregelungen und Laufzeitbedingungen.
    Die Nutzung bleibt genehmigungspflichtig im Rahmen des Straßenrechts (Sondernutzung 
    nach § 18 NStrG); hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis zu erteilen, diese ist 
    gebührenpflichtig. Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von 
    Sondernutzungsgebühren und dem Gebührentarif der Bestandteil der Satzung ist.
    Der Vertragsentwurf liegt dieser Vorlage bei.
    Empfehlung der Verwaltung:
    Der Abschluss des vorgelegten Vertrags wird empfohlen. Der Vertrag stellt eine 
    rechtssichere und ausgewogene Lösung dar, die der Barrierefreiheit dient, öffentliche 
    Belange berücksichtigt und für künftige ähnliche Fälle als Muster dienen kann.
     
     
    - 2 -
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt:
    1. Dem vorgelegten Vertrag zur Nutzung eines Teils des Flurstücks 235/3 durch die 
    Georg Germis Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG zur Errichtung einer barrierefreien 
    Rampe wird zugestimmt.
    2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu 
    unterzeichnen.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der notwendigen 
    Sondernutzungserlaubnis zu erteilen und jährlich abzurechnen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 19.08.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01. Vertragsentwurf_Inselfriede_final
    02. Anlage_Auszug_Liegenschaftskarte_Südermenss

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. August 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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