Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. August 2025
Beschlossen — einstimmig
am 28. August 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: Dem vorgelegten Vertrag zur Nutzung eines Teils des Flurstücks 235/3 durch die Georg Germis Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG zur Errichtung einer barrierefreien Rampe wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der notwendigen Sondernutzungserlaubnis zu erteilen und jährlich abzurechnen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll einem Nutzungsvertrag zustimmen, der dem Hotel Inselfriede erlaubt, eine barrierefreie Rampe über eine rund 87 m² große gemeindliche Straßenfläche zu bauen. Der Vertrag regelt Haftung, Instandhaltung und eine Gebühr für die Sondernutzung öffentlichen Straßengrunds. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung und schlägt vor, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu ermächtigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Folge-Beratung: Der Rat hatte im Juni 2025 dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen Nutzungsvertrag auszuarbeiten — dieser liegt nun zur finalen Entscheidung vor.
Hintergrund
Der Rat hatte am 26.06.2025 (Vorlage 01/039/2025/1) die barrierefreie Erschließung des Haupteingangs des Hotels Inselfriede grundsätzlich gebilligt. Die geplante Rampe überbaut ein als Gemeindestraße gewidmetes Flurstück (235/3), was einen zivilrechtlichen Nutzungsvertrag und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nach dem Niedersächsischen Straßengesetz erfordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Rampe verbessert den barrierefreien Zugang zu einem öffentlich zugänglichen Hotel — davon profitieren Gäste und Insulaner:innen mit eingeschränkter Mobilität. Die gemeindliche Straßenfläche bleibt öffentlich gewidmet; Instandhaltung und Verkehrssicherung trägt das Hotel, nicht die Gemeinde. Für den öffentlichen Haushalt entstehen durch die Sondernutzungsgebühr jährliche Einnahmen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Hotel Inselfriede (Georg Germis Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG) darf rund 87 m² Gemeindestraße dauerhaft mit einer barrierefreien Rampe überbauen
- Das Hotel trägt Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht für die Rampe
- Die Gemeinde erhält eine jährliche Sondernutzungsgebühr oder eine einmalige Ablösezahlung
- Bei öffentlichen Interessen (z. B. Leitungsverlegung) muss die Rampe auf Kosten des Hotels angepasst oder zurückgebaut werden
- Der Bürgermeister soll zur Unterzeichnung des Vertrags ermächtigt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/057/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/057/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Hotel Inselfriede – Zustimmung zum Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Überbauung und Sondernutzung gemeindlicher Fläche (Flur 2, Flurstück 235/3) Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat mit Beschluss vom 26.06.2025 – Sitzungsvorlage 01/039/2025/1 - der geplanten barrierefreien Erschließung des Haupteingangs des Hotels „Inselfriede“ grundsätzlich zugestimmt. Dabei wurde festgelegt, dass ein vertraglicher Rahmen zur Nutzung der öffentlichen Fläche durch die geplante Rampe auszuarbeiten und dem Rat zur finalen Entscheidung vorzulegen ist. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage mit dem Vorhabenträger einen Vertragsentwurf erstellt. Der Vertrag regelt die Nutzung der gemeindlichen Fläche (Flurstück 235/3, ca. 87 m², gewidmet als Gemeindestraße) für den dauerhaften Überbau mit einer barrierefreien Rampe. Er beinhaltet: die zivilrechtliche Duldung des Überbaus gemäß § 912 BGB, die Verpflichtung der Nutzerin zur Verkehrssicherung und Instandhaltung, die Möglichkeit einer jährlichen Überbaurente oder einer einmaligen Ablösezahlung, die Rückbau- und Anpassungspflichten bei öffentlichen Interessen (z. B. Leitungsverlegung), sowie Haftungsregelungen und Laufzeitbedingungen. Die Nutzung bleibt genehmigungspflichtig im Rahmen des Straßenrechts (Sondernutzung nach § 18 NStrG); hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis zu erteilen, diese ist gebührenpflichtig. Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren und dem Gebührentarif der Bestandteil der Satzung ist. Der Vertragsentwurf liegt dieser Vorlage bei. Empfehlung der Verwaltung: Der Abschluss des vorgelegten Vertrags wird empfohlen. Der Vertrag stellt eine rechtssichere und ausgewogene Lösung dar, die der Barrierefreiheit dient, öffentliche Belange berücksichtigt und für künftige ähnliche Fälle als Muster dienen kann. - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: 1. Dem vorgelegten Vertrag zur Nutzung eines Teils des Flurstücks 235/3 durch die Georg Germis Hotel Inselfriede GmbH & Co. KG zur Errichtung einer barrierefreien Rampe wird zugestimmt. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der notwendigen Sondernutzungserlaubnis zu erteilen und jährlich abzurechnen. Spiekeroog, den 19.08.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01. Vertragsentwurf_Inselfriede_final 02. Anlage_Auszug_Liegenschaftskarte_Südermenss
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da auf dem eigenen Grundstück kein ausreichender Platz vorhanden ist, soll die Rampe etwa 87 Quadratmeter öffentlicher Gemeindestraße (Flurstück 235/3) überbauen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und anschließend einen Nutzungsvertrag mit einer pauschalen Einmalzahlung als Entgelt auszuarbeiten.
Das Hotel Inselfriede möchte seinen Haupteingang mit einer Rollstuhlrampe barrierefrei zugänglich machen. Da das eigene Grundstück dafür nicht ausreicht, soll die Rampe teilweise auf einer gemeindlichen Straßenfläche (rund 87 Quadratmeter) errichtet werden. Der Rat soll dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen und die Verwaltung beauftragen, einen Nutzungsvertrag mit dem Hoteleigentümer auszuarbeiten.
Die Gemeindevertretung befasst sich mit dem Thema Food-Trucks auf Spiekeroog. Ob es um eine Genehmigung, eine Regelung, ein Verbot oder eine Anfrage geht, ist aus dem Titel allein nicht erkennbar. Ein Beschlussvorschlag ist nicht bekannt.
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