Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Neubau von Ferienwohnungen - Haus 1

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Bauvorhaben Haus 1 ist genehmigungsfähig: - wenn es sich bei dem „untergeordneten Anbau“ um eine inseltypische Veranda handelt. - der festgeschriebene Dauerwohnraum laut B’Plan geschaffen wird. RV Redelfs erläutert: Der nördliche Teil des Gebäudes soll abgerissen werden. Das geplante, große Nebengebäude soll ein untergeordneter Bauteil werden. Die Bauvoranfrage ist so in Ordnung, da sie dem B-Plan entsprechen würde. Es wäre aber nicht glücklich, einen Teil des Gebäudes „Zur Linde“ abzureißen und es sollte das Gespräch gesucht werden mit dem Eigentümer. BM Piszczan ergänzt, dass in allen Gesprächen deutlich wurde, dass „die Linde“ ein markanter Punkt auf der Insel wäre. Es wäre auch bekannt, dass die Anzahl der Hotelbetten auf der Insel ausbaufähig sind. Man sollte darauf achten, das Hotel zu erhalten. Der Bauherr wäre gerne zu einem Gespräch bereit. Es müsse gesagt werden, dass so ein Gespräch auf freiwilliger Basis stattfinden würde. RM Breuer meint, dem Bauherrn sollte kein individuelles, kurzfristiges Angebot gemacht werden. Es sollte keine Sonderbehandlung geben, sondern es handele sich um einen Belastungstest für den B-Plan. Man sollte daher auch mit den anderen Hotelbesitzern reden, da man alle Betroffenen, die früher oder später ihre Hotels verändern wollten, gemeinsam gleichbehandeln sollte. Man sollte nicht exklusiv mit einer Person sprechen, ohne die anderen mit einzubeziehen. Der Eigentümer sollte einem gemeinsamen Gespräch zustimmen. RM Warenski stimmt dem zu. Die Insel habe zu wenig Hotelbetten, und man kann sich schwer vorstellen, dass es in Zukunft kein „Hotel Linde“ mehr geben sollte. Das gemeinsame Gespräch wäre wichtig und man sollte sich zum Ziel setzen, eine langfristige Lösung zu finden. Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Eigentümer fragt vorab an, ob er auf einem Hotelgrundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf-Teil A

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Beurteilung einer Bauvoranfrage — also einer formellen Vorab-Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vor dem eigentlichen Bauantrag. Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A

Hintergrund

Das Grundstück (2.250,8 m²) liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Der geltende Bebauungsplan lässt pro baulicher Anlage maximal 210 m² Grundfläche zu. Eine Erhaltungssatzung schreibt vor, dass bei Aufgabe von Beherbergungsbetrieben Dauerwohnraum auf demselben Grundstück geschaffen werden muss.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft direkt die Wohnraumversorgung auf der Insel: Nur wenn der im B-Plan festgeschriebene Dauerwohnraum tatsächlich entsteht, ist das Projekt genehmigungsfähig. Für die breite Bevölkerung hat die Voranfrage zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen; ein konkreter Bauantrag folgt erst später.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Hotelbetrieb auf dem Grundstück soll aufgegeben und durch Ferienwohnungen ersetzt werden
  • Dachgeschoss und Obergeschoss des bisherigen Hotels sollen zu Dauerwohnraum umgenutzt werden
  • Die Grundfläche von Haus 1 beträgt 210 m² und hält damit die B-Plan-Grenze gerade ein
  • Ein geplanter Anbau ist nur als inseltypische Veranda zulässig — ein Wintergarten würde die Grundfläche überschreiten
  • Die Verwaltung hält das Vorhaben für genehmigungsfähig, sofern der Dauerwohnraum wie vorgeschrieben geschaffen wird

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/102/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. März 2021, 20:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. April 2021, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Bauvoranfrage: Neubau von Ferienwohnungen - Haus 2
01/103/2021Sitzungsvorlage

Die Verwaltung empfiehlt, die Bauvoranfrage für Haus 2 (mutmaßlich Hotel Zur Linde) abzulehnen. Geplant war, den Hotelbetrieb aufzugeben und neue Ferienwohnungen zu bauen; Dachgeschoss und Obergeschoss sollten zu Dauerwohnraum umgenutzt werden. Die geplanten Anbauten überschreiten mit insgesamt 58,3 m² die im Bebauungsplan erlaubte Verandenfläche von 40 m² und sind daher nicht zulässig. Der Beschlussvorschlag lautet: nicht genehmigungsfähig.

Bauvoranfrage: Neubau von Ferienwohnungen - Haus 1 — Spiekeroog-Radar