Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. April 2023
Beschlossen — einstimmig
am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 02.03.2023 die anliegende Neufassung der „Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB“ vom 13.04.2023 einschließlich der beigefügten Begründung. BM Kösters stellt den Sachverhalt vor. Die Satzung ist ohne Begründung bereits am 02.03.2023 beschlossen worden. Fremdenverkehrsorte können eine derartige Satzung erlassen. Die Begründung ist nicht zwingend erforderlich, würde aber die Rechtslage im Falle einer Klage noch weiter absichern. Die beschlossene Satzung bleibt dabei gleichermaßen erhalten. RM Goedecke wünscht redaktionelle Änderungen in der Begründung, die aufgenommen werden.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat beschließt die Fremdenverkehrssatzung neu — diesmal inklusive der förmlichen Begründung, die beim Beschluss vom März 2023 fehlte. Die Satzung regelt, wer auf Spiekeroog Wohnungseigentum begründen, Wohnungen aufteilen oder als Nebenwohnung nutzen darf: All das braucht eine gemeindliche Genehmigung. Inhaltlich ändert sich gegenüber dem März-Beschluss nichts; die Neufassung dient der Rechtssicherheit.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Der Rat hebt seinen Beschluss vom 02.03.2023 auf und ersetzt ihn durch eine formal vollständige Fassung der Satzung nach § 22 BauGB — jetzt mit beschlossener Begründung.
Hintergrund
Spiekeroog hat seit 2007 eine Fremdenverkehrssatzung, die Zweitwohnungen und Eigentumsumwandlungen einer Genehmigungspflicht unterwirft. Die Städtebaurechtsnovelle 2017 führte neue Regelungen zu Bruchteilseigentum und Nebenwohnungen ein, weshalb eine Aktualisierung nötig wurde. Der Rat beschloss eine inhaltlich gleiche Neufassung bereits am 02.03.2023 — versehentlich ohne die Satzungsbegründung. Diese Lücke schließt die vorliegende Vorlage, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Satzung gilt für nahezu den gesamten bebauten Teil der Insel und betrifft alle Eigentümer:innen sowie potenzielle Käufer:innen von Wohnraum auf Spiekeroog. Wer Wohnungseigentum begründen, Wohnraum aufteilen oder eine Wohnung als Nebenwohnung nutzen will, benötigt eine gemeindliche Genehmigung. Ziel ist es, den Verdrängungsdruck auf Dauerwohnraum und gewerbliche Ferienvermietung zu begrenzen. Von rund 430 bewohnten Gebäuden gehören bereits etwa 255 Personen ohne Lebensmittelpunkt auf der Insel.
Die wichtigsten Punkte
- Die Satzung unterwirft fünf Eigentumsformen einer gemeindlichen Genehmigungspflicht, darunter Wohnungsteilung, Bruchteilseigentum und Nebenwohnungsnutzung
- Der Geltungsbereich umfasst mit wenigen Ausnahmen den gesamten bebauten Teil der Insel
- Der Beschluss vom 02.03.2023 wird aufgehoben und durch die inhaltlich identische, nun vollständige Fassung ersetzt
- Die Neufassung schöpft den nach der Städtebaurechtsnovelle 2017 geltenden bundesrechtlichen Rahmen vollständig aus
- Die Satzung steht in einer Reihe mit Vorgängersatzungen aus den Jahren 1998 und 2007
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/042/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-899 kB
- 📄Satzung nach §22 BauGB Fremdenverkehrsfunktion 04-2023 inkl Geltungsbereich u BegründungPDF; CHARSET=UTF-8497 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Nordseeinselgemeinden wollen gemeinsam per Resolution auf eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) hinwirken. Ziel ist offenbar, die besonderen Bedingungen von Inseln — etwa beim Wohnraum für Einheimische oder bei der Ferienvermietung — besser im Bundesrecht abzubilden. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, der dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Der Rat soll die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Kurzentrum
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Eine Ferienwohnung im Erdgeschoss eines Hauses im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A soll zur Dauerwohnung umgewidmet werden. Das Dachgeschoss des Gebäudes ist bereits Dauerwohnung. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen.