Beratung und Beschluss über die Vorgehensweise „Hotel zur Linde“
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2022
Beschlossen — mehrheitlich
am 15. Dezember 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Eigentümer des Hotels zur Linde hat Ende November 2022 mitgeteilt, dass er den ursprünglich geplanten Teilabriss und Neubau des Hotels nicht mehr verfolgt. Stattdessen will er den hinteren Gebäudeteil abreißen und zwei Ferienhäuser im Garten errichten; was mit dem denkmalgeschützten Vorderhaus geschieht, ist noch offen. Der Rat beschloss am 15. Dezember 2022, den Bürgermeister zu beauftragen, gemeinsam mit Ratsmitgliedern einen Gesprächstermin mit dem Eigentümer zu vereinbaren und Lösungen für den Hotelerhalt — etwa einen Verkauf — zu erarbeiten und dem Rat im Januar vorzulegen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Bürgermeister Kösters, zur strategischen Weichenstellung beim Hotel zur Linde. Der Rat hat den ursprünglichen Beschlussvorschlag in der Sitzung vom 15. Dezember 2022 durch einen eigenen Beschluss ersetzt.
Hintergrund
Der Landkreis Wittmund hatte dem Eigentümer im Juni und Juli 2021 Bauvorbescheide auf Basis des damals gültigen Bebauungsplans erteilt. Dieser Plan schützt laut Verwaltung Gewerbe nicht ausreichend und begünstigt stattdessen Ferienwohnungen. Tourismuskonzepte aus den Jahren 2009/10 und 2019/20 hatten bereits den sinkenden Anteil an Hotelbetten und den Rückgang von Frühstückspensionen auf Spiekeroog kritisiert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Hotel zur Linde ist das einzige klassische Hotel im Inseldorf und beherbergt auch ein Restaurant mit Frühstücks- und Saalbetrieb. Sein Wegfall würde das ohnehin schmale Hotel- und Gastronomieangebot auf der Insel weiter verkleinern und Arbeitsplätze gefährden. Zugleich ist das Vordergebäude denkmalgeschützt — sein Schicksal betrifft das Ortsbild des Inseldorfes unmittelbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der Eigentümer hat das Projekt Teilabriss und Hotelneu bau aufgegeben und bevorzugt nun den Abriss des Hintergebäudes und den Bau von zwei Ferienhäusern
- Das denkmalgeschützte Vorderhaus ist von dieser Entscheidung noch nicht direkt betroffen, seine Zukunft ist offen
- Der Rat beauftragte den Bürgermeister, mit Ratsmitgliedern Gespräche über einen möglichen Verkauf und Hotelerhalt zu führen
- Ergebnisse sollen dem Rat im Januar 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden
- Die Verwaltung sieht den Hotelerhalt als strategisch wichtig für Tourismus, Gewerbesteuer und Arbeitsplätze auf der Insel
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/103/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8344 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauherr möchte im Bereich des Bebauungsplans „Kurzentrum
Die Gemeinde Spiekeroog will eine Erhaltungssatzung beschließen, die den Bestand baulicher Anlagen auf der Insel schützt. Solche Satzungen verpflichten Eigentümer:innen, den Abriss oder wesentliche Veränderungen von Gebäuden genehmigen zu lassen. Der genaue Geltungsbereich und die inhaltlichen Details liegen nicht vor.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage verweigern: Ein Eigentümer möchte ein bestehendes Haus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen abreißen und durch einen Neubau mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen ersetzen. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil wesentliche Unterlagen fehlen und die Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ungeklärt ist. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Ein Bauantrag sieht den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf Spiekeroog vor. Das erste Gebäude soll sechs Ferienwohnungen umfassen, das zweite fünf Ferienwohnungen und eine Betreiber- bzw. Dauerwohnung. Der Gemeinderat soll über den Bauantrag entscheiden.