Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Übernahme der ehemaligen öffentlichen Telefonzellen auf Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Deutsche Telekom hat der Gemeinde Spiekeroog angeboten, die beiden verbliebenen Telefonzellen an den Standorten Lüttpad 4 und Westerloog 2 für je 10 Euro zu verkaufen – andernfalls werden sie im ersten Quartal 2026 abgebaut. Die Gemeinde möchte sie für gemeinwohlorientierte Zwecke erhalten; eine Zelle wird bereits als offener Bücherschrank genutzt. Der Rat soll den Kauf und den Abschluss des Kaufvertrags beschließen sowie die künftige Nutzung regeln.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Entscheidung im Rat der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Die Deutsche Telekom stellte den Betrieb öffentlicher Telefonzellen bundesweit 2023 ein und baut die Anlagen seitdem ab. Auf autofreien Inseln verzögert sich der Rückbau aus logistischen Gründen. Die Gemeinde hatte bereits früher mehrfach erfolglos versucht, die Zellen zu übernehmen. Nun bietet die Telekom beide Zellen zum symbolischen Preis an, nachdem eine davon bereits faktisch als Bücherschrank genutzt wird.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Alle Insulaner:innen und Gäste könnten von einer gemeinwohlorientierten Weiternutzung der beiden Standorte profitieren – zum Beispiel als Bücherschränke oder für ähnliche Angebote. Ohne Kauf werden die Zellen im Laufe des ersten Quartals 2026 abgebaut. Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde sind minimal: Kaufpreis 20 Euro plus geringe laufende Unterhaltskosten.

Die wichtigsten Punkte

  • Die zwei Telefonzellen stehen an den Standorten Lüttpad 4 und Westerloog 2
  • Der Kaufpreis beträgt je 10 Euro, insgesamt 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer
  • Eine der Zellen wird bereits als offener Bücherschrank genutzt
  • Mit dem Kauf übernimmt die Gemeinde Verkehrssicherungspflicht und Entsorgungsverantwortung
  • Eine Weiternutzung als Telekommunikationsstelle ist vertraglich ausgeschlossen

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

telefonzellenkulturelles erbegemeinwohlorientiertöffentlicher raumbücherschrankdenkmalgemeindeeigentuminselinfrastruktur

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/115/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8113 kB4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/115/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.02.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 12.02.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Übernahme der ehemaligen öffentlichen Telefonzellen auf Spiekeroog
    Sachverhalt:
    Der Betrieb öffentlicher Telefonzellen wurde bundesweit im Jahr 2023 durch die Deutsche 
    Telekom eingestellt. Der Rückbau der Anlagen erfolgt seither sukzessive. Auf autofreien 
    Inseln ist der Rückbau jedoch mit besonderen logistischen und organisatorischen 
    Herausforderungen verbunden, weshalb die beiden Telefonzellen auf Spiekeroog an den 
    Standorten Lüttpad 4 und Westerloog 2 bislang noch nicht abgebaut wurden.
     
    Die Gemeinde Spiekeroog hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, die Telefonzellen zu 
    übernehmen und einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen. Diese Anfragen wurden 
    – ebenso wie Anfragen weiterer Interessierter – von der Telekom wiederholt abgelehnt. 
    Begründet wurde dies u. a. mit Rückbauverpflichtungen, haftungsrechtlichen 
    Fragestellungen sowie Sicherheitsaspekten (Stromanschluss, Verkehrssicherung).
     
    Vor dem Hintergrund, dass inzwischen faktisch eine Nutzung einer Telefonzelle als offener 
    Bücherschrank erfolgt ist, hat die Deutsche Telekom Technik GmbH der Gemeinde nun 
    angeboten, beide verbliebenen Telefonzellen zu einem symbolischen Kaufpreis von jeweils 
    10 Euro zu veräußern. Alternativ würden die Anlagen im Laufe des 1. Quartals rückgebaut.
     
    Mit der Übernahme durch die Gemeinde können beide Telefonzellen rechtssicher erhalten 
    und dauerhaft einer gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. 
     
    Vertragliche Pflichten und Risiken
     
    Mit dem Abschluss des Kaufvertrages ergeben sich für die Gemeinde insbesondere folgende
    Pflichten und Rahmenbedingungen:
     
     Erwerb der Telefonzellen im gebrauchten Zustand ohne Gewährleistung; optische 
    und funktionale Mängel sind möglich.
     
     Übernahme der vollständigen Verkehrssicherungspflicht für die Telefonzellen.
     
     Verantwortung für Umbauten, Umgestaltungen und die konkrete Nutzung der 
    Telefonzellen.
     
     Verpflichtung zur umwelt- und fachgerechten Entsorgung der Telefonzellen 
    einschließlich der Fundamente, falls diese künftig abgebaut werden sollten.
     
    - 2 -
     Ausschluss einer Nutzung als Telekommunikationsstelle.
     
     Freistellung der Telekom von etwaigen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit 
    der Nutzung der Telefonzellen entstehen.
     
    Die genannten Pflichten und Haftungsregelungen entsprechen in ihrem Umfang den üblichen
    Anforderungen bei gemeindeeigener Infrastruktur im öffentlichen Raum (z. B. Sitzbänke, 
    Schautafeln, Spielgeräte). Die Risiken werden insgesamt als gering und beherrschbar 
    eingeschätzt.
     
    Finanzielle Auswirkungen
     Kaufpreis: 20,00 € (2 × 10,00 €) zzgl. Umsatzsteuer
     
     Laufende Kosten: geringfügig (Unterhaltung, Verkehrssicherung)
     
     Mögliche Folgekosten bei einem späteren Rückbau: überschaubar
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt,
     
    1. die beiden ehemaligen öffentlichen Telefonzellen an den Standorten Lüttpad 4 und 
    Westerloog 2 von der Deutschen Telekom Technik GmbH zu einem symbolischen 
    Kaufpreis von jeweils 10 Euro pro Telefonzelle zu erwerben;
     
    2. die Verwaltung zu beauftragen, den Kaufvertrag abzuschließen;
     
    3. die weitere Nutzung der Telefonzellen im Sinne des Gemeinwohls zu regeln.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 22.01.2026
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Kaufvertrag Spiekeroog_Entwurf

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Februar 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0