Übernahme der ehemaligen öffentlichen Telefonzellen auf Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Februar 2026
Beschlossen — einstimmig
am 12. Februar 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, 1. die beiden ehemaligen öffentlichen Telefonzellen an den Standorten Lüttpad 4 und Westerloog 2 von der Deutschen Telekom Technik GmbH zu einem symbolischen Kaufpreis von jeweils 10 Euro pro Telefonzelle zu erwerben; 2. die Verwaltung zu beauftragen, den Kaufvertrag abzuschließen; 3. die weitere Nutzung der Telefonzellen im Sinne des Gemeinwohls zu regeln.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will die beiden ehemaligen Telefonzellen am Lüttpad 4 und Westerloog 2 für je 10 Euro von der Deutschen Telekom kaufen und dauerhaft gemeinwohlorientiert nutzen. Die Telekom hatte frühere Übernahmeanfragen abgelehnt, bietet den Verkauf jetzt aber an — alternativ würden die Zellen noch im ersten Quartal 2026 abgebaut. Der Rat soll den Kauf beschließen und die Verwaltung beauftragen, den Kaufvertrag abzuschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss am 3. Februar und zur Beschlussfassung im Rat am 12. Februar 2026.
Hintergrund
Die Deutsche Telekom hat den Betrieb öffentlicher Telefonzellen 2023 bundesweit eingestellt und baut die Anlagen seitdem ab. Auf autofreien Inseln ist das logistisch aufwendig, weshalb die beiden Spiekerooger Zellen noch stehen. Frühere Anfragen der Gemeinde zur Übernahme lehnte die Telekom mit Verweis auf Rückbaupflichten, Haftung und Sicherheitsfragen ab. Nachdem eine der Zellen faktisch schon als offener Bücherschrank genutzt wird, bietet die Telekom nun den Verkauf an.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Stimmt der Rat zu, bleiben beide Telefonzellen erhalten und können dauerhaft für gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt werden — etwa als Bücherschrank oder ähnliches. Lehnt der Rat ab, baut die Telekom die Zellen noch im ersten Quartal 2026 ab. Für die Gemeindekasse ist der Kaufpreis mit 20 Euro plus Mehrwertsteuer kaum spürbar; laufende Kosten für Unterhaltung und Verkehrssicherung fallen in geringem Umfang an.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde kauft beide Telefonzellen für je 10 Euro von der Deutschen Telekom Technik GmbH
- Standorte sind Lüttpad 4 und Westerloog 2
- Eine der Zellen wird bereits als offener Bücherschrank genutzt
- Mit dem Kauf übernimmt die Gemeinde Verkehrssicherungspflicht und Entsorgungsverantwortung
- Als Telekommunikationsstelle dürfen die Zellen vertraglich nicht mehr genutzt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/115/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/115/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.02.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 12.02.2026 Betreff: Übernahme der ehemaligen öffentlichen Telefonzellen auf Spiekeroog Sachverhalt: Der Betrieb öffentlicher Telefonzellen wurde bundesweit im Jahr 2023 durch die Deutsche Telekom eingestellt. Der Rückbau der Anlagen erfolgt seither sukzessive. Auf autofreien Inseln ist der Rückbau jedoch mit besonderen logistischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden, weshalb die beiden Telefonzellen auf Spiekeroog an den Standorten Lüttpad 4 und Westerloog 2 bislang noch nicht abgebaut wurden. Die Gemeinde Spiekeroog hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, die Telefonzellen zu übernehmen und einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen. Diese Anfragen wurden – ebenso wie Anfragen weiterer Interessierter – von der Telekom wiederholt abgelehnt. Begründet wurde dies u. a. mit Rückbauverpflichtungen, haftungsrechtlichen Fragestellungen sowie Sicherheitsaspekten (Stromanschluss, Verkehrssicherung). Vor dem Hintergrund, dass inzwischen faktisch eine Nutzung einer Telefonzelle als offener Bücherschrank erfolgt ist, hat die Deutsche Telekom Technik GmbH der Gemeinde nun angeboten, beide verbliebenen Telefonzellen zu einem symbolischen Kaufpreis von jeweils 10 Euro zu veräußern. Alternativ würden die Anlagen im Laufe des 1. Quartals rückgebaut. Mit der Übernahme durch die Gemeinde können beide Telefonzellen rechtssicher erhalten und dauerhaft einer gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Vertragliche Pflichten und Risiken Mit dem Abschluss des Kaufvertrages ergeben sich für die Gemeinde insbesondere folgende Pflichten und Rahmenbedingungen: Erwerb der Telefonzellen im gebrauchten Zustand ohne Gewährleistung; optische und funktionale Mängel sind möglich. Übernahme der vollständigen Verkehrssicherungspflicht für die Telefonzellen. Verantwortung für Umbauten, Umgestaltungen und die konkrete Nutzung der Telefonzellen. Verpflichtung zur umwelt- und fachgerechten Entsorgung der Telefonzellen einschließlich der Fundamente, falls diese künftig abgebaut werden sollten. - 2 - Ausschluss einer Nutzung als Telekommunikationsstelle. Freistellung der Telekom von etwaigen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Telefonzellen entstehen. Die genannten Pflichten und Haftungsregelungen entsprechen in ihrem Umfang den üblichen Anforderungen bei gemeindeeigener Infrastruktur im öffentlichen Raum (z. B. Sitzbänke, Schautafeln, Spielgeräte). Die Risiken werden insgesamt als gering und beherrschbar eingeschätzt. Finanzielle Auswirkungen Kaufpreis: 20,00 € (2 × 10,00 €) zzgl. Umsatzsteuer Laufende Kosten: geringfügig (Unterhaltung, Verkehrssicherung) Mögliche Folgekosten bei einem späteren Rückbau: überschaubar Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, 1. die beiden ehemaligen öffentlichen Telefonzellen an den Standorten Lüttpad 4 und Westerloog 2 von der Deutschen Telekom Technik GmbH zu einem symbolischen Kaufpreis von jeweils 10 Euro pro Telefonzelle zu erwerben; 2. die Verwaltung zu beauftragen, den Kaufvertrag abzuschließen; 3. die weitere Nutzung der Telefonzellen im Sinne des Gemeinwohls zu regeln. Spiekeroog, den 22.01.2026 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Kaufvertrag Spiekeroog_Entwurf
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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