Bauvoranfrage: Erweiterung eines Hauses um zwei Wohneinheiten für Mitarbeiter
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 14. November 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dorf-Teil A, Gestaltungssatzung I § 2 + 3 wird nicht zugestimmt. RV Redelfs erläutert das Bauvorhaben, das schon einmal abgelehnt wurde. Aus ihrer Sicht besteht kein Bestandschutz, wenn auf ein bestehendes Flachdach eine Etage gebaut wird. RM Klasing stimmt Frau Redelfs zu: Wenn Bausünden der Vergangenheit weiter vorangetrieben werden können, weil aufgrund des Bestandschutzes immer weiter gebaut werden kann, können diese Bausünden nicht gestoppt werden. Ggf. ist es rechtlich seitens des Landkreises möglich, diesbezüglich zu entscheiden, aber die Gemeinde sollte Widerspruch einlegen und dies durch einen Verwaltungsjuristen durchführen lassen. RM Germis merkt an, das es bei dem Projekt auch darum gehe, Mitarbeiterwohnungen zu bauen; daher sollte man eine Lösung finden. RV Redelfs erklärt, es habe Gespräche mit dem Architekten gegeben, die aber zu keiner Lösung geführt haben. Außerdem sei der Punkt des Bestandschutzes wesentlich und der B-Plan erlaube die geplante Aufstockung nicht. Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Gemeinde über die Erhaltungssatzung entscheidungsbefugt ist; über den geltenden B-Plan entscheidet der Landkreis; die Gemeinde kann auf Sachverhalte hinweisen; inklusive eines Widerspruchs und einer eventuellen Klage. RV Redelfs erklärt, es handele sich um eine Veränderung des Bestandes und daher sollte die Ablehnung seitens der Gemeinde dem Landkreis deutlich mitgeteilt werden. RM Klasing merkt abschließend an, dass sich offenbar die Höhen Messungen des Gebäudes auf den Beginn der Kellerebene beziehen; sie müssen sich aber auf die Straßenebene beziehen. Dies sollte zusätzlich rückgemeldet werden.
(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Katholische Ferienwerk möchte sein Haus Winfried am Süderloog 24 um zwei Personalwohnungen im ersten Obergeschoss erweitern. Beide Wohneinheiten verfügen künftig über eine eigene Küche und einen Abstellraum und gelten damit als eigenständige Wohnungen. Für den geplanten Flachdach-Aufbau ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig, der der Landkreis grundsätzlich zugestimmt hat. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben als genehmigungsfähig zu bewerten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) am Grundstück Süderloog 24, Spiekeroog — eingebracht durch das Katholische Ferienwerk als Antragsteller. Es ist bereits der dritte Anlauf nach zwei abgelehnten Vorgängeranträgen aus 2018 und 2019.
Hintergrund
Frühere Anträge aus Juli 2018 und Januar 2019 scheiterten, weil die geplanten Wohnungen keine eigene Küche und keinen Abstellraum hatten und die Dachform unzulässig war. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf-Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
im Sondergebiet Ferienheim/Erholungsheim sowie im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung. Der Landkreis Wittmund sieht im Flachdach keine Abweichung vom vorhandenen Bestand und befürwortet die Ausnahme von der Gestaltungssatzung.
Die wichtigsten Punkte
- Das Vorhaben befindet sich am Süderloog 24 und betrifft ein bestehendes Beherbergungsgebäude
- Geplant sind zwei neue Personalwohnungen im ersten Obergeschoss mit je rund 34 und 50 Quadratmetern
- Die Grundfläche des Gebäudes verändert sich nicht, die Vollgeschosszahl bleibt bei III
- Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung ist nötig, weil die Satzung ein Sattel- oder Krüppelwalmdach vorschreibt, der Bestandsbau aber bereits ein Flachdach hat
- Die Verwaltung empfiehlt, das Vorhaben als genehmigungsfähig zu beschließen und der Abweichung zuzustimmen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/074/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8222 kB
- 📄Stellungnahme Haus Winfried 01 074 2019PDF; CHARSET=UTF-8122 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Betreiber einer sozialen Einrichtung im Sondergebiet Ferienheim/Erholungsheim will ein bestehendes Gebäude um drei Personalwohnungen im 1. Obergeschoss erweitern. Weil das Flachdach und die neue Traufhöhe von der Gestaltungssatzung I abweichen, beantragt er eine Befreiung von § 2 und 3 dieser Satzung. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung zu erteilen.
Jemand fragt vorab an, ob ein sogenanntes Sünnteltvordach — eine historische Spiekerooger Terrassenüberdachung — genehmigungsfähig ist. Das Sünntelt gilt als inseltypisches Gestaltungselement mit Wurzeln bis ins Jahr 1884 und wurde bei der Dorferneuerung ausdrücklich gefördert. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben als zulässig zu bescheiden.
Der Rat soll die Dachform für den geplanten Erweiterungsbau an der Inselschule festlegen, der Schulfläche und Wohnraum für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vereint. Die Verwaltung hat fünf Varianten geprüft und empfiehlt ein Satteldach mit Gauben — es liefert zwar die kleinste Wohnfläche (rund 319 m²), fügt sich aber am besten in das bestehende Schulensemble und die Baugestaltungssatzung ein. Ein Flachdach würde mehr Fläche bieten, aber eine Ausnahme von der Satzung erfordern; ein Pultdach wäre flächenreicher, aber teurer und baulich dominanter. Der Beschlussvorschlag lautet: Satteldach mit Gauben als verbindliche Planungsgrundlage.
Die Gemeinde will das Hotel zur Linde erhalten und sucht einen langfristigen Betreiber für einen möglichen Teilabriss und Neubau. Dafür legt die Verwaltung konkrete Rahmenbedingungen fest: mindestens 20 Gästezimmer, öffentlich zugängliches Restaurant, maximal 13 Meter Firsthöhe und Wohnraum für mindestens zwei Drittel der Belegschaft. Der Rat soll diese Rahmenbedingungen billigen und die Pächtersuche unterstützen.