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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Erweiterung eines Hauses um zwei Wohneinheiten für Mitarbeiter

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 14. November 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dorf-Teil A, Gestaltungssatzung I § 2 + 3 wird nicht zugestimmt. RV Redelfs erläutert das Bauvorhaben, das schon einmal abgelehnt wurde. Aus ihrer Sicht besteht kein Bestandschutz, wenn auf ein bestehendes Flachdach eine Etage gebaut wird. RM Klasing stimmt Frau Redelfs zu: Wenn Bausünden der Vergangenheit weiter vorangetrieben werden können, weil aufgrund des Bestandschutzes immer weiter gebaut werden kann, können diese Bausünden nicht gestoppt werden. Ggf. ist es rechtlich seitens des Landkreises möglich, diesbezüglich zu entscheiden, aber die Gemeinde sollte Widerspruch einlegen und dies durch einen Verwaltungsjuristen durchführen lassen. RM Germis merkt an, das es bei dem Projekt auch darum gehe, Mitarbeiterwohnungen zu bauen; daher sollte man eine Lösung finden. RV Redelfs erklärt, es habe Gespräche mit dem Architekten gegeben, die aber zu keiner Lösung geführt haben. Außerdem sei der Punkt des Bestandschutzes wesentlich und der B-Plan erlaube die geplante Aufstockung nicht. Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Gemeinde über die Erhaltungssatzung entscheidungsbefugt ist; über den geltenden B-Plan entscheidet der Landkreis; die Gemeinde kann auf Sachverhalte hinweisen; inklusive eines Widerspruchs und einer eventuellen Klage. RV Redelfs erklärt, es handele sich um eine Veränderung des Bestandes und daher sollte die Ablehnung seitens der Gemeinde dem Landkreis deutlich mitgeteilt werden. RM Klasing merkt abschließend an, dass sich offenbar die Höhen Messungen des Gebäudes auf den Beginn der Kellerebene beziehen; sie müssen sich aber auf die Straßenebene beziehen. Dies sollte zusätzlich rückgemeldet werden.

(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Das Katholische Ferienwerk möchte sein Haus Winfried am Süderloog 24 um zwei Personalwohnungen im ersten Obergeschoss erweitern. Beide Wohneinheiten verfügen künftig über eine eigene Küche und einen Abstellraum und gelten damit als eigenständige Wohnungen. Für den geplanten Flachdach-Aufbau ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig, der der Landkreis grundsätzlich zugestimmt hat. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben als genehmigungsfähig zu bewerten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) am Grundstück Süderloog 24, Spiekeroog — eingebracht durch das Katholische Ferienwerk als Antragsteller. Es ist bereits der dritte Anlauf nach zwei abgelehnten Vorgängeranträgen aus 2018 und 2019.

Hintergrund

Frühere Anträge aus Juli 2018 und Januar 2019 scheiterten, weil die geplanten Wohnungen keine eigene Küche und keinen Abstellraum hatten und die Dachform unzulässig war. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf-Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

im Sondergebiet Ferienheim/Erholungsheim sowie im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung. Der Landkreis Wittmund sieht im Flachdach keine Abweichung vom vorhandenen Bestand und befürwortet die Ausnahme von der Gestaltungssatzung.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Vorhaben befindet sich am Süderloog 24 und betrifft ein bestehendes Beherbergungsgebäude
  • Geplant sind zwei neue Personalwohnungen im ersten Obergeschoss mit je rund 34 und 50 Quadratmetern
  • Die Grundfläche des Gebäudes verändert sich nicht, die Vollgeschosszahl bleibt bei III
  • Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung ist nötig, weil die Satzung ein Sattel- oder Krüppelwalmdach vorschreibt, der Bestandsbau aber bereits ein Flachdach hat
  • Die Verwaltung empfiehlt, das Vorhaben als genehmigungsfähig zu beschließen und der Abweichung zuzustimmen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/074/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 20:00 UhrEntscheidungabgelehnt
  3. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. November 2019, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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