Beschluss über eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. Juni 2023
Beschlossen — einstimmig
am 29. Juni 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 verlängern. Eine Veränderungssperre verhindert, dass im betroffenen Gebiet während der laufenden Planung neue Bauvorhaben genehmigt werden, die dem künftigen Plan widersprechen könnten. Der genaue Geltungsbereich und die beantragte Verlängerungsdauer gehen aus dem Titel allein nicht hervor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Verlängerung einer bestehenden Veränderungssperre im laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Es handelt sich um eine Folgeberatung im Planaufstellungsverfahren.
Hintergrund
Für den Bebauungsplan Nr. 22 wurde offenbar bereits zuvor eine Veränderungssperre beschlossen, die nun verlängert werden soll. Eine Veränderungssperre kann nach Baugesetzbuch zunächst für zwei Jahre erlassen und unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein weiteres Jahr verlängert werden. Nähere Angaben zu Plangebiet, bisheriger Laufzeit oder Planungsstand liegen mangels PDF nicht vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Grundstückseigentümer:innen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 können während der Veränderungssperre keine Bauvorhaben realisieren, die dem laufenden Planungsstand widersprechen. Wie groß das betroffene Gebiet ist und welche Nutzungen konkret eingeschränkt bleiben, lässt sich ohne Vorlage nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Die bestehende Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 soll verlängert werden
- Eine Veränderungssperre sichert einen laufenden Bebauungsplan, indem sie widersprechende Bauvorhaben im Plangebiet blockiert
- Zu Geltungsbereich, Verlängerungsdauer und Planungsstand liegen ohne PDF keine Angaben vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/058/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert die bauliche Nutzung in einem Plangebiet vorübergehend ein, damit laufende Planungsvorhaben nicht durch neue Bauprojekte unterlaufen werden. Der Rat soll darüber beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will für mehrere Bebauungspläne eine zweite Veränderungssperre erlassen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben in bestimmten Gebieten vorübergehend ein, damit laufende Planungsverfahren nicht durch neue Baumaßnahmen unterlaufen werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Die Gemeinde Spiekeroog will eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben im betroffenen Gebiet vorübergehend ein, damit laufende Planungsverfahren nicht durch Neubauten unterlaufen werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Rat soll den neuen Bebauungsplan Nr. 22 für den gesamten Innendorfbereich von Spiekeroog aufstellen, weil das OVG Lüneburg den bisherigen B-Plan "Dorf Teil A" am 7. Oktober 2021 für unwirksam erklärt hat. Das Plangebiet umfasst weite Teile des Dorfes — von Wittdün über Ortsmitte bis Slurpad — sowie bisher unbeplante Bereiche wie Inselschule und Friedhof. Ziele sind die Sicherung von Dauerwohnraum, Gewerbeflächen im Innendorf und Gästebeherbergungsangeboten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planungsleistung auszuschreiben und die Kosten überplanmäßig zu decken.