Fallen Anker - Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Oktober 2023
Beschlossen — mehrheitlich
am 05. Oktober 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO abzulehnen. Der Bauherr beantragt einen vorgezogenen Baubeginn um zwei Wochen. Die Notwendigkeit eines frühzeitigen Baubeginns ist nicht erkennbar. Außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe eine touristische Nutzung, sodass dort kein frühzeitiger Baubeginn stattfinden sollte. RM JO Bellstedt wird sich der Stimme enthalten, da es inzwischen für Bauherren um jede Woche geht, um ein Bauvorhaben fertigzustellen und es für den Tourismus besser sei, früher im Herbst anzufangen als später im Frühsommer aufzuhören. RM Goedecke wendet ein, dass man mit dieser Argumentation über eine generelle Änderung der Lärmschutzverordnung nachdenken müsse, um allen kommenden Bauvorhaben gleichermaßen gerecht zu werden. Ein Hausbau dauert inzwischen ca. zwei Monate länger, als vor einigen Jahren, sodass man über eine Anpassung der Lärmschutzverordnung zunächst ratsintern diskutieren sollte. BM Kösters unterstützt die Argumentationslinie von RM Goedecke und kündigt an, dass die generelle Regelung in einer der nächsten Sitzungsläufe diskutiert und ggfs. angepasst werden kann.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das Lokal 'Fallen Anker' wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Sondernutzungslärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) gestellt. Der Rat soll entscheiden, ob die Ausnahme gewährt wird.
Einordnung
Sitzungsvorlage mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Sondernutzungslärmschutzverordnung für ein namentlich genanntes Lokal. Einbringer und weitere Details lagen nicht vor.
Hintergrund
Spiekeroog ist als staatlich anerkannter Kurort an strenge Lärmschutzvorschriften gebunden, die in der SpLärmSchVO geregelt sind. Diese Verordnung schränkt Lärmemissionen — etwa durch Außenbewirtschaftung oder Musikveranstaltungen — zeitlich und örtlich ein. Betriebe können in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Nur der Titel der Vorlage lag vor; Inhalt und Begründung des Antrags sind nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Ausnahmegenehmigung könnte bedeuten, dass das Lokal 'Fallen Anker' zeitweise mehr Lärm verursachen darf als sonst zulässig — zum Beispiel durch Außenbetrieb oder Veranstaltungen. Das betrifft Anwohner:innen in der Umgebung sowie Kurgäste. Da nur der Titel vorlag, lassen sich Art und Umfang der beantragten Ausnahme nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Lokal 'Fallen Anker' hat eine Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO beantragt
- Die SpLärmSchVO regelt den Lärmschutz im Kurortgebiet Spiekeroog
- Über den Antrag soll der Rat entscheiden
- Inhalt und Begründung des Antrags lagen mangels PDF nicht vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/091/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) soll im Rat beraten werden. Der Antrag bezieht sich auf das Objekt oder den Betrieb namens „Stranddistel'. Der Rat entscheidet, ob eine Ausnahme von den geltenden Lärmschutzregeln der Gemeinde erteilt wird.
Die Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.
Die Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.
Das Hotel Inselfriede beantragt eine Ausnahme von den geltenden Bauzeitenregeln auf Spiekeroog. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren starteten die Bauarbeiten später als geplant. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 fertig sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis zum 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Ausnahme zu genehmigen — unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu begrenzen.