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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Wahl einer Schiedsperson und deren Vertretung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Herr Lars Bücking wird zur Schiedsperson der Gemeinde Spiekeroog auf 5 Jahre (bis 22. Mai 2018) gewählt (§ 4 (1) des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter). Frau Inge Redelfs wird zur stellvertretenden Schiedsperson der Gemeinde Spiekeroog auf 5 Jahre (bis 22. Mai 2018) gewählt (§ 11 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter). Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren einzuleiten. RV Bücking überträgt die Leitung der Sitzung an RM Bauer, da er sich gemeinsam mit RM Redelfs als Schiedspersonen zur Wahl stellt. RV Bücking und RM Redelfs verlassen den Sitzungstisch. BM Fiegenheim erläutert der Bevölkerung die Vorlage und ergänzt, dass jeder Bürger auf die Schiedsperson zugehen kann, um diese um Schlichtung im Streitfall zu bitten. RM Redelfs wird für die geleistete Schiedsarbeit gedankt. Nach Abfrage, ob neben den beiden eingegangenen Bewerbungen sich weitere Bewerber zur Verfügung stellen möchten, liest RM Bauer den Beschlussvorschlag vor und es kommt zur Abstimmung.

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat soll eine Schiedsperson und deren Stellvertretung wählen. Schiedspersonen vermitteln bei zivilrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl entsprechender Personen für die Gemeinde Spiekeroog vor.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Wahl einer Schiedsperson und ihrer Vertretung durch den Rat der Gemeinde Spiekeroog. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Besetzung eines Ehrenamts.

Hintergrund

Schiedspersonen sind gesetzlich vorgeschriebene ehrenamtliche Schlichter, die bei bestimmten Streitigkeiten zwischen Privatpersonen außergerichtlich vermitteln. In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Schiedsamt-Gesetz die Einrichtung und Besetzung von Schiedsämtern. Der Rat ist zuständig für die Wahl dieser Person sowie ihrer Stellvertretung. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Personen oder einem laufenden Amtswechsel nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für Insulaner:innen bedeutet eine funktionsfähige Schiedsperson die Möglichkeit, Nachbarschafts- oder kleine Zivilstreitigkeiten kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Da kein PDF vorliegt, sind konkrete Auswirkungen auf bestimmte Gruppen nicht bekannt. Die Vorlage betrifft grundsätzlich alle Einwohner:innen der Gemeinde.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat wählt eine Schiedsperson und deren Stellvertretung für die Gemeinde Spiekeroog
  • Schiedspersonen vermitteln ehrenamtlich bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich
  • Die Wahl ist gesetzlich vorgeschrieben und Aufgabe des Rates
  • Zu den konkret vorgeschlagenen Personen liegen mangels PDF keine Informationen vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
0036/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2013, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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Wahl einer Schiedsperson und deren Vertretung — Spiekeroog-Radar