Beratung und Beschluss zum erneuten Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung des Bebauungsplanes Achter d´Diek oder dessen Neufestsetzung
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Juli 2021
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 01. Juli 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(4 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 'Achter d'Diek' am östlichen Ortsrand neu aufstellen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan anpassen. Geplant sind dort klar geregelte Zonen für Dauerwohnen, gemischtes Dauer- und Ferienwohnen, Inselgewerbe, einen Reiterhof sowie Grünflächen. Mehrere frühere Aufstellungsbeschlüsse zu diesem Gebiet waren teils unwirksam geworden und sollen in einem Verfahren zusammengeführt werden. Der Rat soll dem ersten öffentlichen Entwurf als Auslage- und Anhörungsfassung zustimmen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung im Plangebiet 'Achter d'Diek', Bebauungsplan-Neufestsetzung parallel zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Vorlage durchlief mehrere Beratungsrunden ab 2020; aktuell steht die Phase der öffentlichen Auslegung des ersten Entwurfs an.
Hintergrund
Im Bereich Achter d'Diek existiert seit 2009 ein Bebauungsplan, der 2013 erstmals geändert wurde. Seitdem wurden für das Gebiet mehrere separate Aufstellungsbeschlüsse gefasst — unter anderem für neue arbeitgeberunabhängige Wohnungen sowie für das ehemalige Künstlerhaus —, die teils durch Zeitverzug ihre Rechtswirkung verloren haben. Mit dem B-Plan 'Dorf – Teil A' hat die Gemeinde 2018 den größten Teil des Inseldorfes neu geordnet; das Gebiet Achter d'Diek soll nun planungsrechtlich angeschlossen und in dasselbe Konzept integriert werden. Zugleich soll der Flächennutzungsplan als vorbereitende Planung angepasst werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Plangebiet am östlichen Ortsrand betrifft Insulaner:innen, die dort wohnen oder arbeiten, sowie die Reitschule und gewerbliche Betriebe im Bereich Achter d'Diek. Konkret geht es darum, welche Flächen dauerhaft dem Wohnen vorbehalten bleiben, wo Ferienwohnen möglich ist und wie Gewerbe auf der flächenknappen Insel gesichert wird. Wer möchte, kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen einreichen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Inseldorfes entlang der Gemeindestraße Achter d'Diek
- Vorgesehen sind Zonen für allgemeines Wohnen, Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, Inselgewerbe, Reiterhof und Grünflächen
- Mehrere ältere Aufstellungsbeschlüsse sollen in einem einzigen neuen Verfahren zusammengeführt werden
- Der Rat soll dem ersten öffentlichen Entwurf als Auslegungsfassung zustimmen
- Die Planung versteht sich als Innenentwicklung: Es werden keine bisher ungenutzten Außenflächen beansprucht
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/028/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 7 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (7)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB
- 📄Sitzungsvorlage (1-Aufstellungsbeschluss)PDF; CHARSET=UTF-8202 kB
- 📄2020 02 22 11608 FNP Ae V vorabPDF; CHARSET=UTF-83.3 MB
- 📄2021 03 04 11608 fnp begr v vorabPDF; CHARSET=UTF-8669 kB
- 📄2021 03 15 11608 gem. UB vorabPDF; CHARSET=UTF-8609 kB
- 📄2021 03 15 11608 bp begr v vorabPDF; CHARSET=UTF-8769 kB
- 📄2021 03 18 11608 BP Ae V vorabPDF; CHARSET=UTF-84.2 MB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 aufstellen, damit der EDEKA-Frischemarkt am Westerloog 5 erweitert und modernisiert werden kann. Die Verkaufsfläche soll von heute auf 725 Quadratmeter wachsen; zugleich entstehen fünf neue Mitarbeiterwohnungen im Obergeschoss des Anbaus. Bestehende zehn Mitarbeiterwohnungen werden modernisiert. Der Rat soll gleichzeitig die öffentliche Auslegung beschließen, damit Bürger:innen und Behörden Stellung nehmen können.
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