Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Allgemeinen Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot (AKVV) für ein E-Quad
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — einstimmig
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Einsatz eines E-Quad zu. Die Auflagen Nr. 4 und Nr. 7 aus dem Sachverhalt werden mit aufgenommen. Die Auflage 4 wird abgeändert auf: „Die max. zulässige Fahrgeschwindigkeit hier für E-Fahrzeuge von 15 km/h für die Nutzung der Straße darf nicht überschritten werden.“ RV Redelfs berichtet von der Anschaffung eines Quad durch die DLRG. Dieses soll zukünftig auch für die Müll-Tour der NSB verwendet werden. Im Gegenzug dazu sollen ein Traktor und eine E-Karre nicht mehr genutzt werden. Der Rat verständigt sich darauf zwei der sieben genannten Auflagen in den Beschluss mit aufzunehmen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie NSB beantragt eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverbot auf Spiekeroog für ein elektrisches Quad-Fahrzeug. Geplanter Einsatz: DLRG-Rettungsdienst am Hauptstrand und Mülltouren im Außenbereich. Die Verwaltung sieht den Müllentransport per E-Quad als nicht genehmigungsfähig an, da andere Fahrzeuge ausreichen. Für den DLRG-Einsatz stellt der Beschlussvorschlag dem Rat die Entscheidung anheim — bei Zustimmung nur mit strengen Auflagen.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts, eingebracht von der Verwaltung (Brandt, Desiree). Der Rat soll entscheiden, ob das E-Quad als Ausnahme vom geltenden allgemeinen Kraftfahrzeugverbot zugelassen wird.
Hintergrund
Auf Spiekeroog gilt ein allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot (AKVV). Der Rat hat am 25. Oktober 2007 Richtlinien erlassen, die ab 1. Januar 2008 gelten und Ausnahmen nur unter engen Voraussetzungen erlauben. Die NSB beantragt das E-Quad formal als Ersatz einer alten Zugmaschine (Gutbrod), was die Verwaltung jedoch als Neuzulassung wertet. In einer mehrwöchigen Testphase im Herbst 2018 wurden Quadspuren in der Zwischenzone (Dünen) gesichtet, die nicht befahren werden darf.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Gäste und Insulaner:innen am Hauptstrand wären direkt betroffen: Ein lautloses E-Quad am Badestrand birgt laut Verwaltung erhöhte Unfallgefahr, besonders für Kinder hinter Strandkörben. Für den DLRG-Rettungsdienst könnte das Fahrzeug die Reaktionszeit bei Badeunfällen verkürzen. Für Mülltouren im Außenbereich bleibt eine Genehmigung nach aktuellem Stand ausgeschlossen.
Die wichtigsten Punkte
- Die NSB beantragt eine Ausnahme vom Kraftfahrzeugverbot für ein elektrisches Quad-Fahrzeug
- Vorgesehene Nutzung: DLRG-Rettungsdienst am Hauptstrand und Mülltouren im Außenbereich
- Die Verwaltung lehnt die Nutzung für Mülltouren ab, da andere Fahrzeuge ausreichen
- Für den DLRG-Einsatz schlägt die Verwaltung sieben strenge Auflagen vor, darunter Fahrtenbuchpflicht, Tempolimit und beschränkte Fahrstrecke
- Der Rat entscheidet, ob das E-Quad zwingend notwendig ist — und damit ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/040/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8124 kB
Beratungsfolge
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