Spiekeroog-Radar

Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

81 Sitzungen · 0 kommend

Sitzungs-Frequenz81 Sitzungen · 27 Halbjahre
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gehaltenkommend/geplant
Themen-Schwerpunkte

Welche Themen tauchen in den Vorlagen dieses Gremiums auf? · Stichprobe 100 von 324 Vorlagen

Abstimmungsverhalten

55 Beschlussse insgesamt · 84 % einstimmig

Einstimmig:
46
Mehrheitlich:
6
Abgelehnt:
0
Andere:
3

Mitglieder (7)

Sitzungen

Vorlagen aus diesem Gremium

Änderung der Gestaltungssatzungen I und II
01/151/2026Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, die Gestaltungssatzungen I und II der Gemeinde Spiekeroog zu ändern. Kern ist eine neue Kollisionsregelung, die klarstellt, dass Festsetzungen eines Bebauungsplans Vorrang vor der jeweiligen Gestaltungssatzung haben. Außerdem soll ein Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der bei Nebengebäuden unbeabsichtigt strengere Dachvorgaben erzeugte. In der Gestaltungssatzung II wird zudem geprüft, ob Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) künftig zugelassen werden können. Der Bauausschuss soll die Änderungsverfahren einleiten.

60.1-00700-26 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit einer Dauerwohnung & zwei Ferienwohnungen
01/152/2026Sitzungsvorlage

Für das Grundstück Wittdün 4 wurde ein Bauantrag auf Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes gestellt. Das Vorhaben sieht eine Dauerwohnung sowie zwei Ferienwohnungen vor. Die Verwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und das Einvernehmen zu erteilen.

60.1-01797-25 | Umbau u Erweiterung Feuerwehrgerätehaus | Sicherung der Abstandsflächen (Baulast / Grundstücksfrage)
01/132/2026Sitzungsvorlage

Beim geplanten Umbau und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses hält ein nördlicher Anbau (Umkleidebereiche) den bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstand zur Nachbargrundstücksgrenze nicht ein. Das angrenzende Grundstück gehört dem Land Niedersachsen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Abstandsbaulast auf einer Teilfläche von 19 m² einzutragen und dafür eine Entschädigung von 155,00 Euro je Quadratmeter zu zahlen.

60.1-00319-26 | Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Personalwohnraum in Wohnraum für Kurteilnehmende
01/131/2026Sitzungsvorlage

Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. beantragt die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in einem Kurheim: Statt einer Mitarbeiterwohnung sollen dort künftig zwei Wohnungen für Kurteilnehmende sowie ein Gemeinschafts- und ein Bereitschaftsraum entstehen. Die Wohnfläche erhöht sich geringfügig um rund 4,5 Quadratmeter. Die Gemeinde muss dazu ihr planungsrechtliches Einvernehmen sowie ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Einvernehmen zu erteilen.

60.1-00073-26 | Nutzungsänderung
01/130/2026Sitzungsvorlage

Ein Gebäudeeigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein als Dauerwohnen genehmigtes Gebäude offiziell als Ferienwohnungen nutzen zu dürfen. Das Gebäude ist Teil eines Drei-Gebäude-Ensembles und wird laut Vorlage seit seiner Errichtung faktisch ausschließlich als Ferienwohnung genutzt. Die Verwaltung sieht keinen Verstoß gegen die Erhaltungssatzung und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und das Einvernehmen nach § 172 BauGB erteilen.

60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus
01/014/2025/1Sitzungsvorlage

Der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Genehmigung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll. Künftig sind zwei Wohneinheiten geplant: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung oder Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.