Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss berät Vorlagen rund um Bauen, Bauleitplanung und das Ortsbild und bereitet dazu Beschlüsse für den Rat vor.
83 Sitzungen · 2 kommend · Vorsitz: Inge Redelfs
Abstimmungsverhalten
337 Beschlussse insgesamt · 74 % einstimmig
- Einstimmig:
- 249
- Mehrheitlich:
- 41
- Abgelehnt:
- 1
- Andere:
- 46
Nicht-einstimmige Beschlüsse
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 23.10.20259. April 2026 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 18.09.202523. Oktober 2025 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 27.02.20253. April 2025 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 02.05.20246. Juni 2024 · mehrheitlich
- 60.1-003384-24 | Nutzungsänderung DW in FW01/036/2024 · 2. Mai 2024 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 28.03.20242. Mai 2024 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 29.02.2024 und 25.01.202428. März 2024 · mehrheitlich
- 60.1-01400-23 | Bauvoranfrage Süderloog 4501/102/2023 · 2. November 2023 · mehrheitlich
- Fallen Anker - Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO01/091/2023 · 14. September 2023 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 10.08.202314. September 2023 · mehrheitlich
- Stranddistel - Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der SpLärmSchVO01/079/2023 · 10. August 2023 · mehrheitlich
- Bauvoranfrage Errichtung Kühlhaus Walter Requardt Heim | 60.1-00740-2301/065/2023 · 8. Juni 2023 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 04.05.20238. Juni 2023 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 23.03.20234. Mai 2023 · mehrheitlich
- Bauvoranfrage - mobile Gastroeinheiten Strand01/084/2022 · 27. Oktober 2022 · mehrheitlich
- Nutzungsänderung - Bodenraum in einen Yogaraum01/083/2022 · 27. Oktober 2022 · mehrheitlich
- Beratung und Beschluss über die Ausnahme von der Veränderungssperre (Ersatzneubau eines Teilgebäudes)01/073/2022 · 11. August 2022 · mehrheitlich
- Bestandsaufnahme Gebäude und Nutzungsarten01/040/2022 · 28. April 2022 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 12.01.2022, 10.2.2022, 17.03.202228. April 2022 · mehrheitlich
- Nutzungsänderung von drei Abstellräumen zu Schlafräumen Erneute Beratung aufgrund der Veränderungssperre01/194/2021 · 12. Januar 2022 · mehrheitlich
Mitglieder (6)
- Inge RedelfsVorsitz
- Patrick KöstersBürgermeister:in
- Christiane Andreesen-AhsendorfMitglied
- Juliane BellstedtRatsmitglied
- Friederike GoedeckeRatsmitglied
- Hilmar SchreiberRatsmitglied
Sitzungen
Vorlagen aus diesem Gremium
Die Kulturstiftung Spiekeroog will im Ortskern zwei kleine Stelen (je ca. 100 × 28 × 28 cm) aufstellen, die als Einstiegspunkte zu einem digitalen Audioguide über Spiekeroogs Baugeschichte dienen. Da die geplanten Standorte teilweise auf gemeindlichen Flächen liegen, braucht die Kulturstiftung die Zustimmung der Gemeinde. Kosten entstehen der Gemeinde nicht; das Projekt wird von der Kulturstiftung mit Fördermitteln finanziert. Der Rat soll die Aufstellung auf dem gemeinsamen Grundstück beim Inselmuseum sowie im Straßenbereich Süderloog/Südermenss genehmigen.
Die Gemeinde will ihre beiden Gestaltungssatzungen — die Bauvorschriften für den historischen Ortskern (I) und den umgebenden Bereich (II) — in drei Punkten ändern. Neu eingeführt wird eine Kollisionsregelung, die klarstellt: Wo ein Bebauungsplan eigene Gestaltungsregeln enthält, gilt die Gestaltungssatzung dort nicht. Außerdem soll ein redaktioneller Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der unbeabsichtigt flexible Dachformen bei Nebengebäuden wieder ausschloss. Zusätzlich prüft der Bauausschuss, ob in der Gestaltungssatzung II künftig auch Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) zulässig sein sollen.
Ein privater Bauantrag für das Grundstück Wittdün 4 sieht die Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes vor, das künftig eine Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen enthalten soll. Die Gemeinde muss im Rahmen der Erhaltungssatzung ihr Einvernehmen erteilen. Die Verwaltung sieht keine Hinderungsgründe, da der Anteil des Dauerwohnraums durch den Umbau sogar von 36,5 auf 41,3 Prozent der Geschossfläche steigt. Der Bauausschuss soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen und auf eine weitergehende Stellungnahme verzichten.
Damit das Feuerwehrgerätehaus erweitert werden kann, muss die Gemeinde eine sogenannte Abstandsbaulast auf einem Nachbargrundstück eintragen lassen. Der geplante nördliche Anbau (Umkleidebereiche) hält den bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur nördlichen Grundstücksgrenze nicht ein. Das Nachbargrundstück gehört dem Land Niedersachsen; die Entschädigung beträgt 155 Euro pro Quadratmeter für die betroffenen 19 Quadratmeter. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Baulast einzutragen und die Vereinbarung mit dem Land abzuschließen.
Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. will das Dachgeschoss ihres Kurheims auf Spiekeroog umnutzen: Aus einer Mitarbeiterwohnung sollen zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum werden. Die Wohnfläche steigt dabei geringfügig um 4,52 Quadratmeter auf rund 116 Quadratmeter. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen.
Der Bauausschuss berät den aktuellen Architektenentwurf für das geplante Bauprojekt „Sanders Quartier
Die Verwaltung erklärt dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
Ein Eigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein bislang als Wohngebäude genehmigtes Gebäude offiziell zur Hälfte als Ferienwohnungen zu nutzen — so wie es dort schon seit der Errichtung praktiziert wird. Die Gemeinde kommt zu dem Ergebnis, dass kein tatsächlich gelebter Dauerwohnraum verloren geht, weil das Gebäude nie dauerhaft bewohnt war. Der Bauausschuss soll das Einvernehmen nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung erteilen; die weitergehende Prüfung der Dauerwohnraumquote liegt beim Landkreis Wittmund.
Der Eigentümer der Hotelpension „Uns to Huus
Ein Eigentümer am Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll und künftig zwei Wohneinheiten enthält — eine Ferienwohnung im Erdgeschoss, eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, entscheidet der Landkreis allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.