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Spiekeroog-Radar

Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Der Bauausschuss berät Vorlagen rund um Bauen, Bauleitplanung und das Ortsbild und bereitet dazu Beschlüsse für den Rat vor.

83 Sitzungen · 2 kommend · Vorsitz: Inge Redelfs

Sitzungs-Frequenz83 Sitzungen · 14 Jahre
3'13'14'15'166'1711'189'197'209'218'228'2311'247'254'26
gehaltenkommend/geplant

Abstimmungsverhalten

337 Beschlussse insgesamt · 74 % einstimmig

Einstimmig:
249
Mehrheitlich:
41
Abgelehnt:
1
Andere:
46

Nicht-einstimmige Beschlüsse

Mitglieder (6)

Sitzungen

Vorlagen aus diesem Gremium

Beschlossen — einstimmig
Aufstellung von Audiostationen im Ortskern im Rahmen des Projektes der Kulturstiftung Spiekeroog „Spiekeroogs Baukultur erleben – Geschichten aus Stein und Zeit“
01/150/2026Sitzungsvorlage

Die Kulturstiftung Spiekeroog will im Ortskern zwei kleine Stelen (je ca. 100 × 28 × 28 cm) aufstellen, die als Einstiegspunkte zu einem digitalen Audioguide über Spiekeroogs Baugeschichte dienen. Da die geplanten Standorte teilweise auf gemeindlichen Flächen liegen, braucht die Kulturstiftung die Zustimmung der Gemeinde. Kosten entstehen der Gemeinde nicht; das Projekt wird von der Kulturstiftung mit Fördermitteln finanziert. Der Rat soll die Aufstellung auf dem gemeinsamen Grundstück beim Inselmuseum sowie im Straßenbereich Süderloog/Südermenss genehmigen.

Beschlossen — einstimmig
Änderung der Gestaltungssatzungen I und II
01/151/2026Sitzungsvorlage

Die Gemeinde will ihre beiden Gestaltungssatzungen — die Bauvorschriften für den historischen Ortskern (I) und den umgebenden Bereich (II) — in drei Punkten ändern. Neu eingeführt wird eine Kollisionsregelung, die klarstellt: Wo ein Bebauungsplan eigene Gestaltungsregeln enthält, gilt die Gestaltungssatzung dort nicht. Außerdem soll ein redaktioneller Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der unbeabsichtigt flexible Dachformen bei Nebengebäuden wieder ausschloss. Zusätzlich prüft der Bauausschuss, ob in der Gestaltungssatzung II künftig auch Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) zulässig sein sollen.

Beschlossen — einstimmig
60.1-00700-26 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit einer Dauerwohnung & zwei Ferienwohnungen
01/152/2026Sitzungsvorlage

Ein privater Bauantrag für das Grundstück Wittdün 4 sieht die Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes vor, das künftig eine Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen enthalten soll. Die Gemeinde muss im Rahmen der Erhaltungssatzung ihr Einvernehmen erteilen. Die Verwaltung sieht keine Hinderungsgründe, da der Anteil des Dauerwohnraums durch den Umbau sogar von 36,5 auf 41,3 Prozent der Geschossfläche steigt. Der Bauausschuss soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen und auf eine weitergehende Stellungnahme verzichten.

Beschlossen — einstimmig
60.1-01797-25 | Umbau u Erweiterung Feuerwehrgerätehaus | Sicherung der Abstandsflächen (Baulast / Grundstücksfrage)
01/132/2026Sitzungsvorlage

Damit das Feuerwehrgerätehaus erweitert werden kann, muss die Gemeinde eine sogenannte Abstandsbaulast auf einem Nachbargrundstück eintragen lassen. Der geplante nördliche Anbau (Umkleidebereiche) hält den bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur nördlichen Grundstücksgrenze nicht ein. Das Nachbargrundstück gehört dem Land Niedersachsen; die Entschädigung beträgt 155 Euro pro Quadratmeter für die betroffenen 19 Quadratmeter. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Baulast einzutragen und die Vereinbarung mit dem Land abzuschließen.

Beschlossen — einstimmig
60.1-00319-26 | Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Personalwohnraum in Wohnraum für Kurteilnehmende
01/131/2026Sitzungsvorlage

Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. will das Dachgeschoss ihres Kurheims auf Spiekeroog umnutzen: Aus einer Mitarbeiterwohnung sollen zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum werden. Die Wohnfläche steigt dabei geringfügig um 4,52 Quadratmeter auf rund 116 Quadratmeter. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen.

Beschlossen — einstimmig
60.1-00073-26 | Nutzungsänderung
01/130/2026Sitzungsvorlage

Ein Eigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein bislang als Wohngebäude genehmigtes Gebäude offiziell zur Hälfte als Ferienwohnungen zu nutzen — so wie es dort schon seit der Errichtung praktiziert wird. Die Gemeinde kommt zu dem Ergebnis, dass kein tatsächlich gelebter Dauerwohnraum verloren geht, weil das Gebäude nie dauerhaft bewohnt war. Der Bauausschuss soll das Einvernehmen nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung erteilen; die weitergehende Prüfung der Dauerwohnraumquote liegt beim Landkreis Wittmund.

Beschlossen — einstimmig
60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus
01/014/2025/1Sitzungsvorlage

Ein Eigentümer am Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll und künftig zwei Wohneinheiten enthält — eine Ferienwohnung im Erdgeschoss, eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, entscheidet der Landkreis allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.

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