Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
81 Sitzungen · 0 kommend
Welche Themen tauchen in den Vorlagen dieses Gremiums auf? · Stichprobe 100 von 324 Vorlagen
Abstimmungsverhalten
55 Beschlussse insgesamt · 84 % einstimmig
- Einstimmig:
- 46
- Mehrheitlich:
- 6
- Abgelehnt:
- 0
- Andere:
- 3
Nicht-einstimmige Beschlüsse
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 23.10.20259. April 2026 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 18.09.202523. Oktober 2025 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 27.02.20253. April 2025 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 02.05.20246. Juni 2024 · mehrheitlich
- 60.1-003384-24 | Nutzungsänderung DW in FW01/036/2024 · 2. Mai 2024 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 28.03.20242. Mai 2024 · mehrheitlich
Mitglieder (7)
- Christiane Andreesen-AhsendorfRatsmitglied
- Juliane BellstedtRatsmitglied
- Maren BrunsSchriftführer:in
- Friederike GoedeckeRatsmitglied
- Patrick KöstersBürgermeister:in
- Inge RedelfsVorsitzende/r
- Hilmar SchreiberRatsmitglied
Sitzungen
Vorlagen aus diesem Gremium
Die Verwaltung schlägt vor, die Gestaltungssatzungen I und II der Gemeinde Spiekeroog zu ändern. Kern ist eine neue Kollisionsregelung, die klarstellt, dass Festsetzungen eines Bebauungsplans Vorrang vor der jeweiligen Gestaltungssatzung haben. Außerdem soll ein Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der bei Nebengebäuden unbeabsichtigt strengere Dachvorgaben erzeugte. In der Gestaltungssatzung II wird zudem geprüft, ob Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) künftig zugelassen werden können. Der Bauausschuss soll die Änderungsverfahren einleiten.
Die Kulturstiftung Spiekeroog plant im Rahmen des Projekts „Spiekeroogs Baukultur erleben – Geschichten aus Stein und Zeit
Für das Grundstück Wittdün 4 wurde ein Bauantrag auf Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes gestellt. Das Vorhaben sieht eine Dauerwohnung sowie zwei Ferienwohnungen vor. Die Verwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und das Einvernehmen zu erteilen.
Beim geplanten Umbau und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses hält ein nördlicher Anbau (Umkleidebereiche) den bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstand zur Nachbargrundstücksgrenze nicht ein. Das angrenzende Grundstück gehört dem Land Niedersachsen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Abstandsbaulast auf einer Teilfläche von 19 m² einzutragen und dafür eine Entschädigung von 155,00 Euro je Quadratmeter zu zahlen.
Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. beantragt die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in einem Kurheim: Statt einer Mitarbeiterwohnung sollen dort künftig zwei Wohnungen für Kurteilnehmende sowie ein Gemeinschafts- und ein Bereitschaftsraum entstehen. Die Wohnfläche erhöht sich geringfügig um rund 4,5 Quadratmeter. Die Gemeinde muss dazu ihr planungsrechtliches Einvernehmen sowie ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Einvernehmen zu erteilen.
Der Bauausschuss berät den aktuellen Architektenentwurf für das geplante Bauprojekt „Sanders Quartier
Die Verwaltung erläutert dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
Ein Gebäudeeigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein als Dauerwohnen genehmigtes Gebäude offiziell als Ferienwohnungen nutzen zu dürfen. Das Gebäude ist Teil eines Drei-Gebäude-Ensembles und wird laut Vorlage seit seiner Errichtung faktisch ausschließlich als Ferienwohnung genutzt. Die Verwaltung sieht keinen Verstoß gegen die Erhaltungssatzung und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und das Einvernehmen nach § 172 BauGB erteilen.
Der Eigentümer der Hotelpension „Uns to Huus
Der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Genehmigung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll. Künftig sind zwei Wohneinheiten geplant: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung oder Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.