Die Verwaltung stellt dem Schulausschuss den Finanzhaushalt der Inselschule für das Jahr 2020 vor. Es handelt sich um eine reine Informationsvorlage ohne Beschlussvorschlag. Konkrete Haushaltszahlen oder Anlagen sind dem PDF nicht beigefügt.
Haushalt & Inselabgaben
Haushaltsplan, Kurtaxe, Gebühren, Investitionen, Finanzplanung.
Spiekeroogs Haushalt finanziert sich vor allem aus Gästebeitrag, kommunalen Gebühren (Müll, Wasser, Abwasser) und Schlüsselzuweisungen des Landes. Die Spielräume sind klein, die Fixkosten hoch — eine kleine Inselverwaltung kostet pro Kopf mehr als eine Festland-Gemeinde gleicher Größe.
In jeder Sitzungsrunde tauchen Vorlagen zur Gästebeitragn-Anpassung, Zweitwohnungssteuer, zu Vereinszuschüssen oder zur Annahme von Spenden auf. Größere Investitionen wie Glasfaserausbau oder Inselschul-Erweiterung beanspruchen den Haushalt über mehrere Jahre.
Häufige Streitfrage: Wie viel Eigenanteil kann sich die Gemeinde leisten, wo werden Förderprogramme genutzt, und wer trägt die laufenden Kosten.
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Ratsmitglied Inge Redelfs schlägt eine neue Regel für den Umgang mit freiwilligen Ausgaben im Gemeindehaushalt vor. Freiwillige Leistungen — also Ausgaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet ist — sollen künftig nur noch nach einem ausdrücklichen Ratsbeschluss getätigt werden dürfen. Auslöser ist eine geplante Anschaffung von E-Bikes für die Freiwillige Feuerwehr im Wert von 5.000 Euro. Der Beschlussvorschlag lautet: Freiwillige Ausgaben ohne bestehende Satzungs- oder Beschlussgrundlage müssen vom Rat einzeln genehmigt werden.
Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt ihren Budgetplan (Haushaltssatzung) für das Jahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Ergebnishaushalt stehen ordentlichen Erträgen von rund 4,55 Millionen Euro Aufwendungen von rund 4,77 Millionen Euro gegenüber, sodass für 2019 ein Fehlbetrag von rund 219.800 Euro entsteht. Ab 2020 erwartet die Gemeinde wieder ausgeglichene Haushalte. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft" ist ebenfalls Bestandteil der Vorlage und schließt mit einem Überschuss von rund 19.400 Euro.
Der Rat soll künftig jede freiwillige Ausgabe aus dem Gemeindehaushalt einzeln per Beschluss genehmigen, bevor das Geld ausgegeben wird. Auslöser ist eine geplante Anschaffung von E-Bikes für die Freiwillige Feuerwehr im Wert von 5.000 Euro im Haushaltsentwurf 2020. Die Verwaltung will sicherstellen, dass solche nicht gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben vorab demokratisch legitimiert sind. Der Beschlussvorschlag lautet: Freiwillige Ausgaben ohne bestehende Satzung oder Ratsbeschluss müssen einzeln vom Rat beschlossen werden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss berät die Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2020 für die Gemeinde Spiekeroog. Die Finanzverwaltung stellt die Eckdaten vor; der Ausschuss entscheidet anschließend, welche Punkte er beschließt, vertagt oder an den Rat weiterleitet. Konkrete Zahlen oder Einzelpositionen enthält die Vorlage selbst nicht — sie kündigt nur die Vorstellung an.
Die Gemeinde Spiekeroog plant neue freiwillige Leistungen im Haushalt 2020 und in den Folgejahren. Der Haushalts- und Finanzausschuss soll entscheiden, ob diese Leistungen in den Haushaltsentwurf 2020 aufgenommen werden oder ob die Entscheidung an den Rat weitergeleitet wird. Die Vorlage selbst nennt keine konkreten Inhalte der geplanten Leistungen.
Die Finanzverwaltung der Gemeinde Spiekeroog stellt im Haushalts- und Finanzausschuss alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde vor. Freiwillige Leistungen sind Ausgaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet ist — etwa Kultur, Vereinsförderung oder bestimmte soziale Angebote. Die Vorlage kündigt eine Präsentation an; ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt.
Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Wittmund und der Gemeinde Spiekeroog über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zu unterzeichnen. Die Vereinbarung regelt, wie Betriebskosten des Kindergartens künftig zwischen Landkreis und Gemeinde aufgeteilt werden: zwei Drittel trägt der Landkreis, ein Drittel die Gemeinde. Außerdem legt sie fest, dass der Landkreis Investitionen in Kindertagesstätten im Zeitraum 2019–2022 mit Zuschüssen fördert. Der Beschlussvorschlag lautet, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners'. Anlass sind gesetzliche Änderungen seit 2018 sowie eine Bedarfsanalyse zu den Öffnungszeiten. Wesentliche Neuerungen: Der bisherige Frühdienst entfällt, stattdessen gibt es künftig nur noch Kernöffnungszeit und Ganztagsbetreuung; über 3-Jährige haben bei Ganztagsplätzen Vorrang. Außerdem wird ein Impfberatungsnachweis bei der Aufnahme Pflicht, und die Begriffe 'Eltern' und 'Erziehungsberechtigte' werden durch 'Sorgeberechtigte' ersetzt. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung mit Wirkung zum 1. August 2019 beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' an. Auslöser sind gesetzliche Änderungen seit 2018, eine Überarbeitung des Kindergartenkonzepts und eine Bedarfsanalyse zu den Öffnungszeiten. Die neuen Gebühren staffeln sich nach Familieneinkommen und Kinderzahl im Haushalt. Der Rat soll die 3. Änderungssatzung beschließen; sie soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.
Der Rat soll das aktualisierte Pädagogik-Konzept des gemeindeeigenen Kindergartens "Lütt Insulaners" in der Version 2.4 beschließen. Anlass sind gesetzliche Änderungen seit 2018: Kinder ab drei Jahren besuchen den Kindergarten kostenfrei, und die Zuständigkeit für die primäre Sprachförderung ist von der Grundschule auf den Kindergarten übergegangen. Außerdem wurde auf Grundlage einer Eltern-Bedarfsabfrage die Nachmittagsbetreuung umgestellt: statt bisher dienstags bis donnerstags gilt ab sofort montags bis freitags von 13:00 bis 16:30 Uhr. Der Rat soll mit dem Konzeptbeschluss zugleich die neuen Öffnungszeiten genehmigen.
Die Gemeindeverwaltung Spiekeroog will ihr bestehendes Kassenprogramm um zwei Softwaremodule erweitern, um die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Rechnungsverarbeitung (E-Rechnung) umzusetzen. Der Rat soll dafür eine außerplanmäßige Ausgabe von rund 19.064 Euro brutto freigeben. Zusätzlich entstehen jährliche Folgekosten von 3.200 Euro für Softwarepflege und Support. Für Hardware (Zweitmonitore, Scan-Arbeitsplätze) sind weitere rund 6.500 Euro eingeplant.
Die Gemeinde erhöht die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr und verankert erstmals die Entschädigung für ehrenamtliche Inselmobi-Fahrer:innen in der Satzung. Für die FFW steigen die monatlichen Beträge deutlich, zwei neue Positionen — Atemschutzwart und Kleiderwart — kommen hinzu, der bisherige Sicherheitsbeauftragte entfällt. Die jährliche Gesamtsumme für die FFW-Entschädigungen steigt von rund 4.092 Euro auf rund 11.080 Euro. Der Rat soll den Änderungen zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Hundesteuersatzung an geltendes Landesrecht an. Auslöser ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), das seit 2013 gilt, aber bisher nicht in der Satzung abgebildet war. Die Änderungen betreffen vor allem die Definition gefährlicher Hunde, Regeln zu Steuerbefreiungen und redaktionelle Korrekturen. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung in vorgelegter Fassung beschließen.
Der Gemeinderat soll nachträglich Mehrkosten von 33.011,79 Euro brutto für Heizung- und Sanitärarbeiten an einem kommunalen Wohngebäude genehmigen. Die Kosten entstanden durch Planungsänderungen während des Baus: u.a. Duschkabinen statt gemauerten Duschabteilen, mechanische Lüftung für fensterlose Räume und eine Trinkwasser-Hygieneprüfung. Die Verwaltung hält eine Rückforderung vom Planer für nicht möglich, da es sich überwiegend um sogenannte Sowiesokosten handelt.
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt Bauleistungen für die Außenanlagen des Wohnbauprojekts Achter d'Diek. Konkret geht es um die innere Erschließung und die Entwässerung des Geländes. Die Ausschreibung lief im beschränkten Verfahren, weil die Kosten unter 150.000 Euro netto liegen. Firma und Preis sollten in der Sitzung am 12. April 2019 ergänzt und dann vom Rat beschlossen werden.
Die Gemeinde Spiekeroog soll das Prädikat „Nordseeheilbad
Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' meldet dringenden Bedarf, für das Kindergartenjahr 2019/2020 eine FSJlerin — eine Person im Freiwilligen Sozialen Jahr — einzustellen. Die Verwaltung hatte nach der Einstellung einer zusätzlichen Teilzeitkraft im Juni 2018 dokumentiert, keine weitere FSJlerin aufzunehmen. Da der Kindergarten im Jahr 2019/2020 mit 29 Kindern stark belegt sein wird, beantragt er nun eine Ausnahme. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf rund 11.567 Euro pro Jahr.
Die Verwaltung hat im laufenden Abwägungsprozess zur möglichen Zusammenlegung des gemeindlichen Bauhofs mit dem Wirtschaftshof der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) eine Bedarfsanalyse erstellt. Ergebnis: Für die Pflichtaufgaben des Bauhofs — darunter gesetzliche Kontrollen von Straßen, Spielplätzen und Brandschutztechnik — werden mindestens 2,3 Vollzeitstellen benötigt. Die Informationsvorlage dient der zweiten Beratungsrunde im Haushalts- und Finanzausschuss.
Der Rat soll festlegen, nach welchen Kriterien die 16 neuen Gemeindewohnungen im Bauprojekt „Achter d'Diek
Die Verwaltung soll die Gebührenstruktur des Kindergartens „Lütt Insulaners
Die Elternvertreter des Kindergartens „Lütt Insulaners
Das Niedersächsische Kultusministerium plant, die Gebühren für Internatsplätze an niedersächsischen Internatsgymnasien ab August 2019 zu erhöhen. Für Schüler:innen mit Hauptwohnsitz auf einer niedersächsischen Insel steigt der monatliche Betrag von 375 auf 390 Euro — ein Plus von rund 4 Prozent. Der Ausschuss wird darüber informiert und kann bis zum 20. Februar 2019 eine Stellungnahme abgeben.
Die Gemeinde will das Gebiet 'Achter d' Utkiek' (rund 2,2 Hektar) als neues Wohngebiet erschließen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Fachplaner und Fachanwälte einzuschalten, um die nötigen Informationen für eine konkrete Planung zusammenzutragen. Als nächster Schritt ist eine Klausurtagung des Rates im Frühjahr 2019 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.