Die Nordseebad Spiekeroog GmbH will das Kurmittelhaus umbauen und die bisherigen Kurmittelflächen in Büro-, Verwaltungs- und Gewerberäume sowie Praxisräume umnutzen. Der Rat soll der Gemeinde-Verwaltung den Auftrag geben, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag zu erteilen.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
VorlagenSeite 4 von 11
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH will im Bereich der Strandhalle eine oder mehrere mobile Gastroeinheiten aufstellen. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen — die formale Zustimmung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren — befristet bis Ende 2025 zu erteilen. Die Einheiten sollen als Übergangslösung dienen, bis die neue Strandhalle fertiggestellt ist. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Ein Bodenraum soll zu einem Yogaraum umgenutzt werden. Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme zum Bauantrag gebeten. Die Gemeindeverwaltung hält das Vorhaben für umsetzbar. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Gemeinde soll eine bestehende Bürgschaft für die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) erneuern. Hintergrund ist eine Umschuldung: Drei laufende Kredite für das Schwimmbad werden zu einem einzigen Kredit zusammengefasst. Die bisherige Bürgschaftslast von 5,28 Mio. Euro sinkt dabei auf 3.446.300 Euro. Der Rat soll der erneuerten Bürgschaft in dieser Höhe zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog will mit einem Hotelrahmenplan verbindliche Regeln für den Bau und die Erweiterung von Hotels und Frühstückspensionen festlegen. Der Plan gilt für den gesamten Gemeindebereich und setzt Grenzen bei Gebäudehöhe (maximal 13 Meter Firsthöhe), Grundfläche (maximal 1.000 Quadratmeter) und Grundflächenzahl. Künftige Hotelprojekte sollen nur noch über vorhabenbezogene Bebauungspläne möglich sein — nicht mehr über allgemeine Angebotsbebauungspläne. Ein konkreter Beschlussvorschlag sollte erst in der Sitzung formuliert werden.
Eine Baustelle am Noorderpad 5 soll länger als erlaubt betrieben werden dürfen. Der Bauherr beantragt eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung, um die Außenanlagen für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation eines gastronomischen Gebäudeteils bis zum 11. Juni 2022 fertigzustellen. Als Grund nennt er einen Sturm im Februar sowie pandemiebedingte Lieferund Personalengpässe. Der Rat soll erklären, ob er Bedenken gegen die Verlängerung hat.
Die Gemeinde will erfassen, wie alle Immobilien auf Spiekeroog genutzt werden — ob als Ferienunterkunft, Dauerwohnung, Gewerbefläche oder anderes. Dazu sollen alle Grundstückseigentümer:innen befragt werden; die Daten werden anschließend mit vorhandenen Informationen aus GIS, Bauakten und Gastgeberverzeichnis abgeglichen. Die Erfassung soll über die Vermieterdatenbank von Webtop-Media erfolgen und etwa 2.000 Euro kosten. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diesen Erhebungsprozess zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Gemeinde soll einem Antrag auf Umwandlung einer Dauerwohnung (Erd- und Obergeschoss, 88 m²) in eine Ferienwohnung nicht zustimmen. Seit dem 1. November 2021 gilt im betroffenen Bereich eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das baurechtliche Einvernehmen zu verweigern.
Die Gemeinde soll die Verwaltung beauftragen, Optionen für eine geordnete Hotelentwicklung auf Spiekeroog auszuarbeiten — insbesondere mit Blick auf das Hotel zur Linde. Der Rat gibt dabei erste Rahmenbedingungen vor: Hotelbetriebe sollen gesichert, eine Umwandlung in Ferienwohnungen ausgeschlossen und ausreichend Mitarbeiterwohnraum nachgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen bis Sommer 2022 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der EDEKA-Frischemarkt am Westerloog 5 soll saniert und von 460 auf rund 700 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitert werden. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, das nötige Planungsrecht dafür zu schaffen. Gleichzeitig soll ein Projektfahrplan mit dem Eigentümer abgestimmt werden, der die laufende Versorgung während des Umbaus sicherstellt.
Der Betreiber der Pizza-Bar-Bahnhof (Westerloog 17 / Lütt Slurpad 11) beantragt, eine Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung auf dem Dach eines Nebengebäudes zu installieren. Da seit November 2021 eine Veränderungssperre für das Plangebiet gilt, muss der Rat einer Ausnahme zustimmen. Die Verwaltung sieht keine entgegenstehenden öffentlichen Belange und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung bereitet einen Rahmenplan zur Hotelentwicklung auf Spiekeroog vor und holt dazu ein Meinungsbild des Bauausschusses ein. Der Plan soll regeln, wo und wie Hotels auf der Insel neu gebaut oder erweitert werden dürfen — passend zum kleinteiligen Dorfbild. Eine Umwandlung von Hotelbetten in Ferienwohnungen soll dauerhaft ausgeschlossen sein. Einen konkreten Beschlussvorschlag enthält die Vorlage nicht; der Ausschuss soll zunächst Orientierung geben.
Die Gemeinde soll 20 temporäre Wohncontainer als Handwerkerunterkunft genehmigen. Die Container entsprechen nicht der Baugestaltungssatzung II, die Verwaltung empfiehlt aber eine Befreiung davon. Begründung: Das öffentliche Interesse an der Umsetzung des geplanten Thalasso-Gesundheits-Zentrums überwiegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB sowie die Befreiung von der Gestaltungssatzung zu erteilen.
Für das geplante Thalasso-Gesundheitszentrum auf Spiekeroog soll ein Nachtrag zur Baugenehmigung erteilt werden. Konkret geht es um die Errichtung eines kombinierten Meerwassertanks, der sowohl als Rückspültank als auch als Zwischenspeicher für Meerwasserbadeanwendungen dient. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB erteilen.
Die Gemeinde soll ihr zuvor erteiltes Einvernehmen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen jetzt verweigern. Grund ist die seit 1. November 2021 geltende Veränderungssperre, die das laufende Bauleitplanverfahren absichert. Solange der neue Bebauungsplan Nr. 22 noch nicht feststeht, darf keine Ausnahme genehmigt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Die Gemeinde verweigert erneut ihre Zustimmung dazu, dass eine Gastronomiefläche im Erdgeschoss eines Gebäudes in eine Ferienwohnung umgewandelt wird. Grund ist die seit November 2021 geltende Veränderungssperre, die gewerbliche Flächen auf Spiekeroog schützen soll. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern: Ein Eigentümer will eine bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umwandeln. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwidmungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Die Gemeinde soll erneut über einen Bauantrag entscheiden, der ein Wohnhaus in ein Ferienhaus umwandeln will. Den Antrag hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 abgelehnt; der Landkreis schickte ihn zurück zur erneuten Prüfung unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen erneut zu verweigern, weil die Umnutzung Dauerwohnraum vernichten würde — das Gegenteil dessen, was der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 22 bezweckt.
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Ein privater Antragsteller möchte eine 2018 erteilte Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gastronomie und drei Ferienwohnungen verlängern lassen. Die Verwaltung empfiehlt, die Verlängerung zu versagen. Begründung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre für den neuen Bebauungsplan 22, und das Vorhaben wäre nach den neuen Planzielen voraussichtlich nicht mehr genehmigungsfähig. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu erteilen.
Im Sommerhalbjahr reicht das gastronomische Angebot auf Spiekeroog nicht aus: Restaurants sind ausgebucht, vor Imbissständen bilden sich lange Schlangen. Die Verwaltung soll die Marktsituation analysieren und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Dafür sind bis zu 5.000 Euro außerplanmäßig vorgesehen. Bestätigt die Analyse einen Bedarf, soll die Verwaltung eine Ausschreibung für einen saisonalen Außerhausverkauf auf einer öffentlichen Fläche vorbereiten — spätestens zur Saison 2023.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 15 „Kurzentrum
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.
Der Rat soll den neuen Bebauungsplan Nr. 22 für den gesamten Innendorfbereich von Spiekeroog aufstellen, weil das OVG Lüneburg den bisherigen B-Plan "Dorf Teil A" am 7. Oktober 2021 für unwirksam erklärt hat. Das Plangebiet umfasst weite Teile des Dorfes — von Wittdün über Ortsmitte bis Slurpad — sowie bisher unbeplante Bereiche wie Inselschule und Friedhof. Ziele sind die Sicherung von Dauerwohnraum, Gewerbeflächen im Innendorf und Gästebeherbergungsangeboten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planungsleistung auszuschreiben und die Kosten überplanmäßig zu decken.