Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage verweigern: Ein Eigentümer möchte ein bestehendes Haus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen abreißen und durch einen Neubau mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen ersetzen. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil wesentliche Unterlagen fehlen und die Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ungeklärt ist. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Der Betreiber der Pension 'Fallen Anker' auf Spiekeroog beantragt drei neue Treppen, um das Dachgeschoss anders zu erschließen: zwei Innentreppen im Norden und in der Mitte des Hauses sowie eine Außentreppe im Süden. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen — die baurechtliche Zustimmung — ausschließlich für diese Treppenänderungen erteilen. Weitere Änderungen am Gebäude, die aus den Plänen ersichtlich sind, sind nicht Teil des Beschlusses.
Die Gemeinde soll einem Antrag auf Umwandlung eines Wohnhauses in ein Ferienhaus widersprechen. Das Gebäude liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A und ist dort nur als Dauerwohnraum genehmigt. Die Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur schließt eine gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung aus. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Die Gemeinde Spiekeroog will einen neuen Bebauungsplan für das frühere Bahngelände zwischen Westerloog und Deich aufstellen. Das Plangebiet umfasst Teile des heutigen Betriebshofs der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) sowie angrenzende Brachflächen. Ziel ist es, den Betriebshof planungsrechtlich zu sichern und auf den Brachflächen Dauerwohnraum sowie Gewerbe zu ermöglichen. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 „Dorf Teil D
Die Gemeinde Spiekeroog positioniert sich im Beteiligungsverfahren zur neuen Nordsee-Befahrensverordnung des Bundes — einer Verordnung, die regelt, wer wo im Wattenmeer fahren und surfen darf. Die vorgeschlagenen Kitezonen rund um Spiekeroog passen nach Einschätzung der Gemeinde nicht zu den örtlichen Gegebenheiten; Sandwanderungen haben bisherige Bereiche unnutzbar gemacht, und der Bereich am Damenpad liegt mitten im Badegebiet. Der Rat soll eine Stellungnahme beschließen, die konkrete Alternativzonen benennt. Der genaue Beschlusstext sollte erst in der Sitzung formuliert werden.
Am Noorderpad 5 soll ein Neubau mit einer Gastronomiefläche, einer Dauerwohnung und vier Ferienwohnungen entstehen. Dafür wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch benötigt. Die Verwaltung hat geprüft, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung entspricht — und kommt zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen.
Am Heulagerschuppen des früheren Reitstalls im Gewerbegebiet Achter d' Diek soll an der Nordseite ein Schleppdach aus Trapezblech angebaut werden. Das Dach (12 m lang, 2,40 m breit, bis 2,60 m hoch) dient der Unterstellung von zwei Pferdekutschen und wird in Eigenleistung errichtet. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan-Gebiet Gewerbegebiet Achter d' Diek; eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung vom NLWKN liegt bereits vor. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 33 Abs. 2 BauGB.
Ratsmitglied Warenski beantragt, für den Bebauungsplan Dorf Teil A eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu verhängen. Die Sperre würde für zwei Jahre alle wesentlichen Baumaßnahmen und Umnutzungen im Bereich stoppen, der über 95 % der Dorffläche umfasst. In dieser Zeit soll ein separater Bebauungsplan für den Dorfkern erarbeitet werden, der Gewerbeflächen, Dauerwohnraum und eine Obergrenze für Ferienwohnungen festschreibt. Der Rat soll die Veränderungssperre beschließen.
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung auf einem 720 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A vor. Das Bestandsgebäude mit 4 Appartements aus dem Jahr 1978 soll ersetzt werden. Die Vorlage prüft die Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung — diese werden nahezu vollständig eingehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 'Achter d'Diek' am östlichen Ortsrand neu aufstellen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan anpassen. Geplant sind dort klar geregelte Zonen für Dauerwohnen, gemischtes Dauer- und Ferienwohnen, Inselgewerbe, einen Reiterhof sowie Grünflächen. Mehrere frühere Aufstellungsbeschlüsse zu diesem Gebiet waren teils unwirksam geworden und sollen in einem Verfahren zusammengeführt werden. Der Rat soll dem ersten öffentlichen Entwurf als Auslage- und Anhörungsfassung zustimmen.
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH plant nördlich von Insel-Bad und Dünen-Spa ein Thalasso-Gesundheitszentrum mit zwölf Anwendungsräumen. Der Neubau hat eine Grundfläche von rund 370 m² und eine Gesamtnutzfläche von etwa 565 m² über Erd- und Untergeschoss. Alle Vorgaben des Bebauungsplans Kurzentrum — Grundflächenzahl, Geschosszahl, Trauf- und Gesamthöhe — sind laut Vorlage erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen.
Im Haus Seeschwalbe sollen drei Abstellräume im Dachgeschoss offiziell zu Schlafräumen für Ferienwohnungen umgewidmet werden. Die Räume werden laut Internetanzeigen bereits als Schlafräume genutzt, sind aber baurechtlich noch als Abstellräume eingetragen. Der aktuelle Bebauungsplan Dorf-Teil A schreibt keine Geschossflächenzahl mehr vor, sodass das frühere Hindernis entfallen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein privater Antragsteller will ein Restaurant in drei Dauerwohnungen umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — weil das Vorhaben gegen den B-Plan und die Erhaltungssatzung verstößt.
Der Rat soll dem Abriss eines gemischt genutzten Gebäudes auf den Flurstücken 51/2 und 50 der Flur 2 (Noorderpad 5) zustimmen. Das Gebäude enthält Einzelhandel, Ferienwohnungen und Dauerwohnraum; Bestandsdaten fehlen weitgehend. Weil der reine Rückbau nach Niedersächsischer Bauordnung genehmigungsfrei ist, braucht es stattdessen einen Ratsbeschluss nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung. Auf dem Grundstück könnten danach bis zu 550 m² Nutzfläche in zwei Neubauten entstehen.
Der Rat soll eine Lichtleitlinie beschließen, die als Pflichtbestandteil des Antrags auf Anerkennung als International Dark Sky Park (Sternenparkinsel) bei der International Darksky Association (IDA) benötigt wird. Die Leitlinie schreibt der öffentlichen Beleuchtung verbindliche Regeln vor und gibt Privaten und Gewerbetreibenden Empfehlungen — etwa zu Lichtfarbe, Abstrahlrichtung und nächtlichen Abschaltzeiten. Der Rat beschließt die Leitlinie vorab als Teil des Vorentwurfs; der vollständige IDA-Antrag soll bis 31. Mai 2021 eingereicht werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bauvoranfrage für Haus 2 (mutmaßlich Hotel Zur Linde) abzulehnen. Geplant war, den Hotelbetrieb aufzugeben und neue Ferienwohnungen zu bauen; Dachgeschoss und Obergeschoss sollten zu Dauerwohnraum umgenutzt werden. Die geplanten Anbauten überschreiten mit insgesamt 58,3 m² die im Bebauungsplan erlaubte Verandenfläche von 40 m² und sind daher nicht zulässig. Der Beschlussvorschlag lautet: nicht genehmigungsfähig.
Ein privater Eigentümer fragt vorab an, ob er auf einem Hotelgrundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf-Teil A
Ein Betrieb am westlichen Dorfrand stellt eine Bauvoranfrage für eine zweiteilige Ständermarkise über seiner ostseitigen Terrasse. Die Markise soll die Außengastronomie bei schlechtem Wetter nutzbar halten — ursprünglich begründet mit der Corona-bedingten Sitzplatzbeschränkung in Restaurants. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben grundsätzlich für zulässig zu erklären, sofern die Überdachung als offene Pergola ohne festes Dach ausgeführt wird und der öffentliche Straßenraum davor unberührt bleibt.
Die Gemeinde soll die Hälfte der Kosten für einen neuen Löschwasserbrunnen am Zeltplatz übernehmen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) hat den Brunnen 2020 gebaut und beantragt nun einen Zuschuss von rund 9.812 Euro (50 % von 19.623,72 Euro brutto). Die Verwaltung befürwortet den Antrag und schlägt dem Rat vor, den Zuschuss als außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Bauvoranfrage zum Neubau von Ferienwohnungen am Bestandsgebäude „Linde
Der Gästebeitrag auf Spiekeroog steigt ab dem 15. März 2021 auf 5,00 Euro pro Übernachtung für Erwachsene in der Hauptsaison (bisher 3,60 Euro). Gleichzeitig entfällt ab 2022 die automatische Beitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer — sie zahlen dann nur noch freiwillig. Neu eingeführt wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro für Rückerstattungsanträge bei vorzeitiger Abreise. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen.
Zwei Ratsmitglieder beantragen, dass die Verwaltung prüft, ob eine Milieuschutzsatzung — ein baurechtliches Instrument zum Schutz bestimmter Nutzungen — den Dorfkern Spiekeroog vor einer weiteren Verdrängung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Dauerwohnraum durch Ferienvermietung schützen kann. Im Dorfkern verschwinden seit Jahren Läden und Dienstleister, weil Gewerbeflächen zunehmend als Ferienwohnungen genutzt werden. Der Rat hat die Verwaltung bereits mehrheitlich beauftragt, Optionen zu prüfen; das Thema ist dauerhafter Tagesordnungspunkt im Bauausschuss. Als nächster Schritt ist eine baurechtliche Prüfung durch die Verwaltung vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung der Pension „Fallen-Anker
Das Sanitärgebäude auf dem Spiekerooger Zeltplatz soll coronabedingt umgebaut werden: Fenster auf der Nordseite werden zu Türen, damit die Duschen von außen einzeln zugänglich sind. Zusätzlich entsteht auf der Südseite eine Überdachung für die Geschirrspülbecken. Der Rat soll sein Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Eine Bauvoranfrage fragt, ob eine bestehende Frühstückspension im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A zu 8 Ferienwohnungen und 4–5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden darf. Die Verwaltung bewertet die einzelnen Planungsfragen und stellt fest: Veranda-Anbau und Satteldach sind grundsätzlich möglich, ein Kraggeschoss im Dachbereich ist nach Baugestaltungssatzung II jedoch nicht zulässig. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht in Ferienwohnungen umgenutzt werden. Ob zusätzlicher Dauerwohnraum zu schaffen ist, muss beim späteren Bauantrag geprüft werden.