Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Kurbeitragssatzung an gesetzliche Änderungen an und benennt sie in Gästebeitragssatzung um. Neben der Umbenennung werden rechtliche Anpassungen aufgrund neuer Rechtsprechung sowie redaktionelle Klarstellungen vorgenommen. Inhaltlich neu ist unter anderem eine explizite Jahresbeitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer:innen sowie eine Beitragserhöhung ab dem 15. März 2019. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Die Nordseebad Spiekeroog GmbH plant für 2019 eine Aufwertung des Außenbereichs am Gäste- und Kurzentrum, einschließlich einer Minigolfanlage. Das Projekt verursacht eine jährliche Unterdeckung, die auf den Gäste- bzw. Kurbeitrag umgelegt werden darf — daher muss dieser neu kalkuliert werden. Das Angebot der Beratungsfirma K+W Wirtschaftsberatungs GmbH liegt bei 9.401 Euro und übersteigt die im Haushaltsplan vorgesehenen 6.000 Euro, weshalb der Rat einer überplanmäßigen Ausgabe zustimmen soll.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur ihres Kurbeitrags an. Grundlage ist eine neue Kalkulation für die Jahre 2017 bis 2019. Der Anteil, der durch Kurbeiträge gedeckt wird, sinkt von bisher 49,6 % auf künftig 45,16 %; der Anteil sonstiger Entgelte und Gebühren steigt. Der Rat soll die 1. Änderung der Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Die Verwaltung legt eine neue Kurbeitragskalkulation für den Zeitraum 2017 bis 2019 vor, erstellt durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH. Die Kalkulation ergibt für Erwachsene in der Hauptsaison einen Satz von 3,32 Euro brutto pro Übernachtung — rechnerisch nahezu identisch mit dem bisherigen Satz von 3,30 Euro. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Kurbeitragssatz ab dem 1. Januar 2017 unverändert beizubehalten.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Höhe des Kurbeitrags neu berechnen lassen, wie es das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) vorschreibt. Dafür soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Die Kosten der Kalkulation trägt die NSB GmbH. Der Rat soll das Verfahren einleiten und die Verwaltung zur Vergabe ermächtigen.
Die Verwaltung legt dem Rat eine neu gefasste Kurbeitragssatzung vor, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll. Grundlage ist eine Kalkulation einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Zeitraum 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro feststellte. Um etwa 270.000 Euro dieser Lücke zu schließen, werden höhere Beitragssätze vorgeschlagen: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro statt 2,80 Euro pro Übernachtung, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro.