Ein Antrag auf eine einmalige Ausnahmegenehmigung für die Direktanlieferung mit einem LKW-Anhänger liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Details zu Antragsteller, Lieferort und Zweck sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Die Gemeinde Spiekeroog will eine Satzung erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen oder für andere nicht-wohnliche Zwecke genutzt werden. Der Rat soll über den Erlass dieser Satzung beschließen.
Ein Bauantrag liegt vor für die Nutzungsänderung eines Gebäudes in zwei Ferienwohnungen sowie die Erweiterung eines Nebengebäudes. Der Gemeinderat soll über die Genehmigung entscheiden.
Ein privater Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung liegt dem Rat vor. Der Rat soll über die Genehmigung entscheiden. Weitere Details sind mangels Vorlagetext nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Damit soll der geltende Planungsrahmen für das Kurzentrums-Gebiet angepasst werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist ohne Vorlage nicht bekannt.
Ein Umbau- und Umnutzungsvorhaben für ein Restaurant auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Beratung vor. Weitere Details zum geplanten Vorhaben sind aus dem Titel allein nicht ableitbar.
Für das Lokal 'Fallen Anker' wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Sondernutzungslärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) gestellt. Der Rat soll entscheiden, ob die Ausnahme gewährt wird.
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) soll im Rat beraten werden. Der Antrag bezieht sich auf das Objekt oder den Betrieb namens „Stranddistel'. Der Rat entscheidet, ob eine Ausnahme von den geltenden Lärmschutzregeln der Gemeinde erteilt wird.
Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit möglichen Rahmenbedingungen für die Erweiterung des Hotels Inselfriede. Auf Basis des Vorlagentitels geht es darum, unter welchen Voraussetzungen ein bestehendes Hotel auf der Insel baulich oder betrieblich erweitert werden dürfte. Ein Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Ein Ferienhaus auf Spiekeroog soll erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit dem Bauantrag unter dem Aktenzeichen 60.1-00556-23-1. Weitere Details zur Lage, zum Umfang des Vorhabens und zum Beschlussvorschlag liegen ohne PDF nicht vor.
Der Rat soll über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für das Lokal oder die Veranstaltung 'Stranddistel' entscheiden. § 11 SpiLärmSchVO ermöglicht solche Einzelfallausnahmen von den Lärmschutzregeln. Ob Antragsteller:in, Anlass und genaue Bedingungen bekannt sind, lässt sich ohne PDF nicht sagen.
Der Gemeinderat berät vorab über den Bebauungsplan Nr. 15 mit dem Plangebiet Kurzentrum. Ziel der Vorberatung ist es, den weiteren Planungsweg abzustimmen, bevor ein formeller Beschluss gefasst wird. Ein konkreter Beschlussinhalt liegt mangels Vorlagentext nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans. Ein solcher Plan legt Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Inselgemeinde fest. Der Rat soll einen entsprechenden Beschluss fassen.
Der Rat beschließt die Fremdenverkehrssatzung neu — diesmal inklusive der förmlichen Begründung, die beim Beschluss vom März 2023 fehlte. Die Satzung regelt, wer auf Spiekeroog Wohnungseigentum begründen, Wohnungen aufteilen oder als Nebenwohnung nutzen darf: All das braucht eine gemeindliche Genehmigung. Inhaltlich ändert sich gegenüber dem März-Beschluss nichts; die Neufassung dient der Rechtssicherheit.
Der Edeka-Markt auf Spiekeroog soll saniert, erweitert und um fünf Mitarbeiterwohnungen ergänzt werden. Die Bauordnungsbehörde des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Da das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 liegt und mit der Gemeinde abgestimmt ist, ist kein gesondertes gemeindliches Einvernehmen erforderlich. Die Gemeinde begrüßt das Vorhaben ausdrücklich.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich mit 2.500 Euro an einem Förderprogramm des Landkreises Wittmund für kleine und mittlere Unternehmen beteiligen. Ein Spiekerooger Unternehmer plant eine Investition von 150.000 Euro in technische Anlagen und hat beim Landkreis einen Zuschuss von 10.000 Euro beantragt. Der Landkreis zahlt diesen Zuschuss nur, wenn die Standortgemeinde 25 Prozent beisteuert. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Beteiligung zu beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert ihre Satzung zum Schutz der Fremdenverkehrsfunktion — das Regelwerk aus dem Jahr 2007 ist durch Gesetzesänderungen veraltet. Die Satzung schreibt vor, dass bestimmte Eigentumsveränderungen an Wohn- und Beherbergungsimmobilien genehmigungspflichtig sind, etwa die Aufteilung in Wohnungseigentum oder die dauerhafte Nutzung als Nebenwohnung. Der Rat soll die Neufassung am 02.03.2023 beschließen.
Die Gemeinde soll dem Landkreis Wittmund mitteilen, dass sie dem geplanten Neubau eines Doppelhauses mit zwei Ferienwohnungen und einem Nebengebäude auf dem hinteren Grundstücksteil nicht zustimmt. Ein privater Bauherr hat eine Bauvoranfrage gestellt — eine Art verbindliche Vorabklärung, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Gemeinde lehnt eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre ab, weil der neue Bebauungsplan „Dorf Nummer 22
Die Gemeinde Spiekeroog startet das Planverfahren für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum
Die Gemeinde will das Hotel zur Linde erhalten und sucht einen langfristigen Betreiber für einen möglichen Teilabriss und Neubau. Dafür legt die Verwaltung konkrete Rahmenbedingungen fest: mindestens 20 Gästezimmer, öffentlich zugängliches Restaurant, maximal 13 Meter Firsthöhe und Wohnraum für mindestens zwei Drittel der Belegschaft. Der Rat soll diese Rahmenbedingungen billigen und die Pächtersuche unterstützen.
Ein ortsansässiger Spediteur beantragt die Genehmigung, einen Hoflader (kompaktes Radladerfahrzeug) ganzjährig auf Gemeindestraßen zu nutzen. Geplante Einsätze sind das Verladen von Schüttgut am Hafen, Transporte in engen Hausgassen sowie die Unterstützung des Reitbetriebs Petschat bei der Pferdeversorgung. Zusätzlich soll das Fahrzeug im Sommerhalbjahr der Nordseebäderbetriebe (NSB) für Strandreinigung und Strandkorbauf- und -abbau zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Hafeneinsatz zuzustimmen; über die übrigen Punkte berät und beschließt der Rat in der Sitzung.
Ein ortsansässiger Spediteur will auf Spiekeroog ganzjährig einen Containeranhänger (Mulde) für Entsorgungsleistungen anbieten und beantragt dafür die Sondernutzung von Gemeindestraßen. Bisher bot nur die Firma Nehlsen solche Container an. Der Anhänger erfüllt die Maße und Gewichtsvorgaben der Sondernutzungssatzung. Der Rat soll dem ganzjährigen Betrieb zustimmen.
Der Eigentümer des Hotels zur Linde hat Ende November 2022 mitgeteilt, dass er den ursprünglich geplanten Teilabriss und Neubau des Hotels nicht mehr verfolgt. Stattdessen will er den hinteren Gebäudeteil abreißen und zwei Ferienhäuser im Garten errichten; was mit dem denkmalgeschützten Vorderhaus geschieht, ist noch offen. Der Rat beschloss am 15. Dezember 2022, den Bürgermeister zu beauftragen, gemeinsam mit Ratsmitgliedern einen Gesprächstermin mit dem Eigentümer zu vereinbaren und Lösungen für den Hotelerhalt — etwa einen Verkauf — zu erarbeiten und dem Rat im Januar vorzulegen.
Der Rat soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 aufstellen, damit der EDEKA-Frischemarkt am Westerloog 5 erweitert und modernisiert werden kann. Die Verkaufsfläche soll von heute auf 725 Quadratmeter wachsen; zugleich entstehen fünf neue Mitarbeiterwohnungen im Obergeschoss des Anbaus. Bestehende zehn Mitarbeiterwohnungen werden modernisiert. Der Rat soll gleichzeitig die öffentliche Auslegung beschließen, damit Bürger:innen und Behörden Stellung nehmen können.