Ein Betrieb auf Spiekeroog beantragt eine Förderung für einen neuen Fischverkaufstresen und neue Kühltechnik. Grundlage ist die KMU-Richtlinie des Landkreises Wittmund, die Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen finanziell unterstützt. Der Rat berät und beschließt über den Förderantrag.
Haushalt & Inselabgaben
Haushaltsplan, Kurtaxe, Gebühren, Investitionen, Finanzplanung.
Spiekeroogs Haushalt finanziert sich vor allem aus Gästebeitrag, kommunalen Gebühren (Müll, Wasser, Abwasser) und Schlüsselzuweisungen des Landes. Die Spielräume sind klein, die Fixkosten hoch — eine kleine Inselverwaltung kostet pro Kopf mehr als eine Festland-Gemeinde gleicher Größe.
In jeder Sitzungsrunde tauchen Vorlagen zur Gästebeitragn-Anpassung, Zweitwohnungssteuer, zu Vereinszuschüssen oder zur Annahme von Spenden auf. Größere Investitionen wie Glasfaserausbau oder Inselschul-Erweiterung beanspruchen den Haushalt über mehrere Jahre.
Häufige Streitfrage: Wie viel Eigenanteil kann sich die Gemeinde leisten, wo werden Förderprogramme genutzt, und wer trägt die laufenden Kosten.
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Die Gemeinde Spiekeroog will den Kurbeitrag neu berechnen lassen und beauftragt dafür ein externes Büro. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt vor, dass die Beitragshöhe neu kalkuliert werden muss. Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, einen Dienstleister im Wettbewerbsverfahren zu beauftragen. Die Kosten trägt die NSB GmbH.
Die Gemeinde soll eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Wittmund unterzeichnen, die Konzeption, Durchführung und Finanzierung des Glasfaser-Breitbandausbaus (NGA) regelt. Der Rat wird gebeten, der Unterzeichnung zuzustimmen.
Der Landkreis Wittmund hat die Haushaltssatzung der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2016 aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Verwaltung informiert den Rat über diesen Bescheid. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Die Gemeinde Spiekeroog will alle Beitragspflichtigen formell zur Auskunft verpflichten, um eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufstellen zu können. Grundlage ist § 9 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), das der Gemeinde dieses Auskunftsrecht einräumt. Der Rat soll über das Auskunftsverlangen beraten und beschließen.
Der Rat berät, wie Förderanträge im Rahmen des LEADER-Programms Wattenmeer-Achter behandelt werden sollen. LEADER ist ein EU-Förderprogramm für die Entwicklung ländlicher Räume. Ein Beschluss über das weitere Vorgehen ist vorgesehen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2016. Ein Wirtschaftsplan legt Einnahmen, Ausgaben und Investitionen eines kommunalen Betriebs oder einer Einrichtung für das laufende Jahr fest. Da kein Dokument vorliegt, sind Einzelheiten wie Volumen, betroffene Bereiche oder konkrete Maßnahmen nicht bekannt.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2016. Mit der Haushaltssatzung legt die Gemeinde fest, welche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr geplant sind. Der Beschluss ist Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde finanziell handlungsfähig bleibt.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einem Kaufvertrag für Immobilien auf dem sogenannten Wilbers-Gelände zustimmen und einen dort bestehenden Pachtvertrag übernehmen. Der Rat wird gebeten, beides zu beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über das weitere Vorgehen zur Überarbeitung oder Neufassung ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die Gewerbetreibende zahlen, die mittelbar vom Tourismus profitieren. Ein Beschluss über die nächsten Schritte soll gefasst werden.
Die Gemeinde Spiekeroog soll ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten lassen. Ein solches Konzept ist ein formales Instrument, mit dem Kommunen in finanziellen Schwierigkeiten einen Plan vorlegen, wie sie ihre Ausgaben und Einnahmen langfristig wieder ins Gleichgewicht bringen. Der Rat berät und beschließt, ob diese Erarbeitung in Auftrag gegeben wird.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Auftrag für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) im Projekt „Sozialer Wohnungsbau
Die Gemeinde Spiekeroog will beim Förderprogramm der NBank (Niedersächsische Investitionsbank) einen Hauptantrag für sozialen Wohnungsbau einreichen und gleichzeitig den zugehörigen Bauantrag beim Landkreis Wittmund stellen. Der Rat soll beides beschließen. Damit würde das Projekt offiziell in die Förder- und Genehmigungsphase eintreten.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über eine Erweiterung des Kindergartens zu einem Ganztagsbetrieb. Ein entsprechender Beschluss soll gefasst werden. Details zu Kosten, Umfang und Zeitplan liegen ohne das Originaldokument nicht vor.
Der Rat berät über die Weiterleitung von Jahreskurbeiträgen der Jahre 2013 bis 2015. Es geht um die Entscheidung, an wen oder wohin diese Beiträge weitergeleitet werden sollen. Ein Beschluss ist vorgesehen.
Die Gemeinde berät über eine Erweiterung der Bauleitung für ein laufendes Wohnbauprojekt. Der Rat soll einen Beschluss fassen, ob und wie die Bauleitung ausgedehnt wird. Details zum Projekt und zum konkreten Umfang der Erweiterung liegen ohne PDF nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit einer Ausschreibung für die Erdgasversorgung (KWL-Erdgasausschreibung G/026). Über das genaue Verfahren und den Beschlussvorschlag liegen keine weiteren Angaben vor.
Die Gemeinde Spiekeroog schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH ab. Die Nordseebad GmbH ist die gemeindeeigene Gesellschaft, die zentrale touristische Aufgaben auf der Insel übernimmt. Über den genauen Inhalt und Umfang des Vertrags liegen keine weiteren Angaben vor, da kein Dokument beigefügt ist.
Der Rat berät und beschließt über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und seinen allgemeinen Vertreter. Es handelt sich um eine finanzielle Regelung für das ehrenamtliche kommunale Spitzenamt und dessen Stellvertretung.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Annahme eines Einplanungsbescheides für beantragte Fördermittel zu einem Wohnbauprojekt. Ein Einplanungsbescheid ist die förmliche Zusage einer Förderstelle, Mittel für ein Vorhaben einzuplanen. Der Rat soll beschließen, ob die Gemeinde diese Förderung annimmt und das Projekt damit weiterverfolgt.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen städtebaulichen Vertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH abschließen. Städtebauliche Verträge regeln typischerweise die Kostenübernahme oder die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder einer anderen Bauleitplanung. Der Rat berät und beschließt über diesen Vertragsabschluss.
Die Gemeinde Spiekeroog berät darüber, einen Orientierungsantrag zur Finanzierung des Bauprojekts Westerloog/Melksett einzureichen. Ein solcher Antrag dient dazu, frühzeitig Fördermittel oder Finanzierungszusagen zu sondieren. Der Rat soll über die Einreichung dieses Antrags beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Anschaffung eines neuen Spielgeräts für den Kindergartenspielplatz und soll darüber einen Beschluss fassen. Details zu Art, Umfang und Kosten des Geräts liegen ohne Vorlagendokument nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Konkret geht es um eine Anpassung von Punkt 14 des Gebührentarifs, der als Anlage zur Satzung gilt. Es handelt sich um die zweite Änderung dieser Satzung.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Straßenreinigungsgebühr zum zweiten Mal. Über den konkreten Inhalt der Änderung — etwa Gebührenhöhe oder Abrechnungsmodalitäten — liegen keine weiteren Angaben vor, da kein Dokument beigefügt ist.