Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungssatzung zum zweiten Mal. Geregelt wird, welche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze gereinigt werden und wer dafür zuständig ist oder Gebühren zahlt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt auf Basis des Titels nicht erkennbar vor.
Haushalt & Inselabgaben
Haushaltsplan, Kurtaxe, Gebühren, Investitionen, Finanzplanung.
Spiekeroogs Haushalt finanziert sich vor allem aus Gästebeitrag, kommunalen Gebühren (Müll, Wasser, Abwasser) und Schlüsselzuweisungen des Landes. Die Spielräume sind klein, die Fixkosten hoch — eine kleine Inselverwaltung kostet pro Kopf mehr als eine Festland-Gemeinde gleicher Größe.
In jeder Sitzungsrunde tauchen Vorlagen zur Gästebeitragn-Anpassung, Zweitwohnungssteuer, zu Vereinszuschüssen oder zur Annahme von Spenden auf. Größere Investitionen wie Glasfaserausbau oder Inselschul-Erweiterung beanspruchen den Haushalt über mehrere Jahre.
Häufige Streitfrage: Wie viel Eigenanteil kann sich die Gemeinde leisten, wo werden Förderprogramme genutzt, und wer trägt die laufenden Kosten.
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Die Gemeinde Spiekeroog legt eine Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst vor. Auf dieser Grundlage soll vermutlich ein Beschluss über die Gebührenhöhe gefasst werden.
Die Gemeinde Spiekeroog plant eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Feuerwehr und muss dafür den Haushalt nachträglich anpassen. Über diesen Nachtrag soll der Rat beschließen.
Die Gemeinde schreibt Strom für die Jahre 2016 und 2017 neu aus. Grundlage ist eine Ausschreibung im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsbetriebe (KWL). Der Rat soll darüber beschließen.
Der Gemeinderat soll seinen Vertreter:innen im Hafenzweckverband (HZV) die Zustimmung zu einer geänderten Entgeltordnung erteilen. Die Entgeltordnung regelt, welche Gebühren oder Entgelte im Rahmen des Hafenzweckverbands erhoben werden. Der genaue Inhalt der Änderung liegt mangels PDF nicht vor.
Der Rat soll eine Aufhebungssatzung für den Hafen-Tarif Spiekeroog beschließen. Damit würde die bisher geltende Satzung, die Gebühren oder Entgelte im Hafen Spiekeroog regelt, formal außer Kraft gesetzt. Ein Nachfolgereglement ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Die Gemeinde Spiekeroog plant die Vergabe eines Planungsauftrags für den Wohnungsbau. Ein Planungsbüro oder eine Fachkraft soll beauftragt werden, ein Wohnbauprojekt planerisch vorzubereiten. Ein konkreter Beschlussvorschlag zur Auftragsvergabe liegt dem Rat vor.
Der Rat soll den Wirtschaftsplan der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2015 beschließen. Der Wirtschaftsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im kommenden Jahr plant. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, jedoch ist der genaue Inhalt ohne Vorlagentext nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über eine Neufassung ihrer Zweitwohnungssteuersatzung. Der Rat soll beschließen, ob und in welcher Form die Satzung geändert wird. Details zu Steuersätzen oder Anlass der Änderung lagen nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog soll ihre Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2011 förmlich beschließen. Mit diesem Beschluss wird der Übergang vom kameralen Haushaltssystem zur doppischen Buchführung (Doppik) offiziell abgeschlossen. Der Beschluss erfolgt im Jahr 2014, also mit erheblichem zeitlichem Abstand zum Stichtag.
Die Gemeinde plant die Anschaffung weiterer Spielgeräte für den Kindergartenspielplatz. Über Art, Umfang und Kosten der Geräte liegen keine weiteren Angaben vor.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine Ausfallbürgschaft für die Kulturstiftung übernehmen. Eine Ausfallbürgschaft bedeutet, dass die Gemeinde einspringt, wenn die Stiftung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Rat soll darüber abstimmen, ob und in welcher Form diese Bürgschaft gewährt wird.
Die Theatergruppe 'Das letzte Kleinod' beantragt bei der Gemeinde Spiekeroog Unterstützung für eine neue Aufführung. Art und Umfang der beantragten Unterstützung — finanziell, logistisch oder anderweitig — sind aus dem Titel allein nicht erkennbar. Der Rat soll über den Antrag beraten und entscheiden.
Der Wirtschaftsplan der Gemeinde Spiekeroog wird zum ersten Mal im Jahr 2014 geändert. Wirtschaftspläne regeln Einnahmen und Ausgaben kommunaler Eigenbetriebe oder ähnlicher Einrichtungen. Welche Positionen konkret angepasst werden, ist ohne das Dokument nicht erkennbar.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihren Budgetplan für das Jahr 2014 mit einem zweiten Nachtrag. Nachtragspläne passen einen bereits beschlossenen Haushalts- oder Budgetplan an veränderte Einnahmen oder Ausgaben an. Der Rat soll dem Nachtrag zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog hat ein Angebot eingeholt, um Planungsdaten und Kosten für eine mögliche Wohnbebauung im Bereich 'Achter d´Utkiek' zu ermitteln. Die Vorlage informiert den Rat über dieses Angebot, ohne dass bereits ein Beschluss vorgesehen ist.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt einen ersten Nachtrag zum Haushalt 2014. Nachtragshaushalte passen den laufenden Etat an, wenn sich Einnahmen oder Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Plan wesentlich verändern. Details zu Summen und Posten liegen ohne das zugehörige PDF nicht vor.
Der Wirtschaftsplan 2014 wird dem Rat zur Information vorgelegt. Er legt die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2014 fest. Ein Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Der Gemeinderat soll den Haushaltsplan der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2014 beschließen. Mit dem Beschluss wird die rechtliche Grundlage für alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde im kommenden Jahr geschaffen.
Die Gemeinde plant eine außerplanmäßige Ausgabe für eine Straßenlaterne. Das bedeutet, dass eine Ausgabe getätigt werden soll, die so nicht im Haushaltsplan vorgesehen war und deshalb gesondert beschlossen werden muss.
Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Diese Satzung regelt, wer in der Gemeinde einen Beitrag zum Fremdenverkehr leisten muss — typischerweise Gewerbetreibende, die vom Tourismus profitieren. Ob es um eine Neufassung, Änderung oder erstmalige Verabschiedung geht, ist dem Titel allein nicht zu entnehmen.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt die Beitragskalkulation für den Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag für die Jahre 2014 bis 2016. Mit diesem Beschluss wird festgelegt, wie hoch die Beiträge ausfallen, die Betriebe und Gewerbetreibende mit Fremdenverkehrsbezug an die Gemeinde zahlen müssen. Der genaue Berechnungsrahmen für den dreijährigen Kalkulationszeitraum wird damit verbindlich festgesetzt.
Die Gemeinde Spiekeroog hat 2013 eine Ausschreibung für die Erdgasversorgung (KWL) durchgeführt. Die Vorlage mit der Bezeichnung G/013 wurde dem Rat zur Beratung vorgelegt. Details zum Ergebnis oder zu den Konditionen liegen aus dem Titel allein nicht hervor.
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt einen Auftrag zur Erneuerung von vier Heizungsanlagen in gemeindeeigenen Gebäuden. Der Rat soll die Auftragsvergabe beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet die Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen und passt die zugehörige Satzung an. Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Straßenraums, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgehen — etwa Außengastronomie, Warenauslagen oder Baustellen auf Gehwegen. Der Rat soll über die neue Kalkulation und die aktualisierte Satzung beschließen.