Ein privater Bauherr will auf einem 733 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans „Dorf–Teil A
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Für ein denkmalgeschütztes Gebäude auf Spiekeroog wurden nach der Baugenehmigung kleinere bauliche Änderungen notwendig. Konkret geht es um vergrößerte Dachflächenfenster als Notausstiegsfenster und leicht verschobene Treppen. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu diesen Abweichungen erteilen.
Ein Bauherr beantragt auf einem Erbbaugrundstück im Bebauungsplangebiet „Achter d' Diek
Ein privater Bauherr möchte im Bereich des Bebauungsplans „Kurzentrum
Ein privater Bauherr will drei von sieben bestehenden Appartements zu einer zweigeschossigen Ferienwohnung zusammenlegen und das Gebäude um zwei Veranden erweitern. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Ein privater Bauherr will zwei Büroräume in eine rund 30 Quadratmeter große Ferienwohnung umwandeln. Es handelt sich um einen Nachtrag zu einer bereits erteilten Baugenehmigung, die den Umbau eines Restaurants in drei Ferienwohnungen und Büroräume erlaubt hatte. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Im Untergeschoss der Mehrzweckhalle sollen zwei Teilbereiche umgebaut werden: einer zu einem Eislabor (Speiseis-Herstellung), einer zu einer Waschküche. Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert, nur einzelne Innenwände werden angepasst. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die NSB (Nordsee-Bahn/Fährbetrieb) plant Änderungen am Hundestrand, die mehr Gäste mit Hunden nach Spiekeroog locken sollen. Die Zahl verkaufter Hundefahrkarten ist zwischen 2010 und 2016 bereits um 44 Prozent gestiegen. Das Ordnungsamt kann die Anleinpflicht bei steigenden Hundezahlen nicht ausreichend kontrollieren, weil Personal und Haushaltsmittel dafür fehlen. Der Rat soll über das weitere Vorgehen beraten; ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt in der Vorlage.
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) schlägt zwei Änderungen bei den Hunderegelungen am Hauptbadestrand vor. Erstens soll probeweise ein kleiner Hundestrand ohne Freilaufzone im Grenzbereich des Hauptbadestrandes eingerichtet werden — mit rund zehn Strandkörben am Jugendhof, wo Hunde an der Leine erlaubt wären. Zweitens soll im Kernbereich des Hauptbadestrandes ein klar markiertes Hundeverbot von 15. Mai bis 15. Oktober gelten. Der Rat soll dazu eine Stellungnahme und Handlungsempfehlung beschließen.
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH will über das EU-Förderprogramm LEADER ein Nachhaltigkeitskonzept für Spiekeroog entwickeln. Die Gemeinde soll dafür eine Co-Finanzierung von 12.500 Euro übernehmen — das sind 25 Prozent der Gesamtfördersumme. Die Pferdmengesstiftung hat zugesagt, diesen Betrag als zweckgebundene Spende bereitzustellen. Der Rat soll die Co-Finanzierung formal beschließen und die Absprachen mit der Pferdmengesstiftung regeln.
Ein privater Bauherr will zwei Ferienwohnungen in Dauerwohnraum umwandeln. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Eine Arbeitsgemeinschaft aus Umweltstiftung, Nationalpark-Haus Wittbülten und Nordseebad Spiekeroog GmbH hat eine Initiative zur nachhaltigen Entwicklung der Insel eingereicht. Ziel ist ein Masterplan, der Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Tourismus, Umwelt und Bildung bündelt. Das Gesamtbudget wird auf 35.000 Euro geschätzt, wovon 20.000 Euro bei externen Förderern eingeworben werden sollen. Ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt; der Ausschuss soll die Initiative diskutieren.
Ein privater Eigentümer will Gewerbeflächen in einem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus im Bereich des Bebauungsplans „Achter d' Diek
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur des Kurbeitrags an. Ab dem 1. Januar 2017 sollen 45,16 % des Gesamtaufwands durch Kurbeiträge gedeckt werden — bisher waren es 49,6 %. Der Anteil durch sonstige Entgelte und Gebühren einschließlich Kurmittelleistungen steigt auf 47,87 %. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Der Kurbeitrag auf Spiekeroog bleibt für die Jahre 2017 bis 2019 unverändert bei 3,30 Euro pro Nacht für Erwachsene in der Hauptsaison. Eine externe Kalkulation durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH hat ergeben, dass der rechnerisch ermittelte Satz bei 3,32 Euro liegt — also kaum über dem bisherigen Wert. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Satz ab dem 1. Januar 2017 weiter zu erheben.
Ein Bauvorhaben zum Umbau von zwei Ferienwohnungen liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Weitere Details sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Ein Gebäude, das bisher als Restaurant genutzt wird, soll zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich umgebaut und saniert werden. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit dieser Bauvoranfrage. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Eine Bauvoranfrage fragt, ob ein bestehendes Wohnhaus mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Apartment umgenutzt werden darf. Der Rat soll darüber beraten und entscheiden.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine Mitfinanzierungszusage für ein LEADER-gefördertes Projekt beschließen, das zwei Vorhaben bündelt: einen Online-Vorverkauf für Veranstaltungstickets und den Relaunch der offiziellen Insel-Website www.spiekeroog.de. Der Rat berät über den Einsatz kommunaler Eigenmittel, die als Kofinanzierung zur EU-Förderung über das LEADER-Programm erforderlich sind.
Ein Gebäude, das bisher als Restaurant genutzt wird, soll zu drei Ferienwohnungen und einer Bürofläche umgebaut werden. Der Gemeinderat ist offenbar aufgerufen, diesem Vorhaben zuzustimmen. Weitere Details liegen nicht vor, da nur der Titel bekannt ist.
Ein Betrieb auf Spiekeroog beantragt eine Förderung für einen neuen Fischverkaufstresen und neue Kühltechnik. Grundlage ist die KMU-Richtlinie des Landkreises Wittmund, die Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen finanziell unterstützt. Der Rat berät und beschließt über den Förderantrag.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Kurbeitrag neu berechnen lassen und beauftragt dafür ein externes Büro. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt vor, dass die Beitragshöhe neu kalkuliert werden muss. Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, einen Dienstleister im Wettbewerbsverfahren zu beauftragen. Die Kosten trägt die NSB GmbH.
Ein Teilbereich im Erdgeschoss eines Gebäudes soll umgebaut und umgenutzt werden: Aus bisherigen Büro- und Verwaltungsräumen soll eine Erlebnisbäckerei mit Rösterei entstehen. Der Gemeinderat befasst sich mit diesem Vorhaben im Rahmen einer Sitzungsvorlage aus dem Jahr 2016. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt auf Basis der vorliegenden Informationen nicht vor.
Ein privater Bauherr beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c „Ortsmitte-West". Gleichzeitig werden drei Befreiungen von den Festsetzungen dieses B-Plans beantragt. Der Rat muss entscheiden, ob er dem Bauvorhaben und den Befreiungen zustimmt.
Ein Hotel auf Spiekeroog soll rück- und umgebaut werden. Der Gemeinderat berät über dieses Vorhaben, vermutlich im Rahmen einer Baugenehmigung oder eines entsprechenden Antrags. Weitere Details zur Lage, zum Umfang und zu den Kosten sind ohne das zugehörige Dokument nicht bekannt.