Die Gemeinde berät über das weitere Vorgehen am Übergang zum Hundestrand auf Spiekeroog. Ein konkreter Beschluss ist möglich, aber noch offen. Nähere Inhalte der Vorlage liegen nicht vor.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Die Gemeinde Spiekeroog berät über die künftige Nutzung der Reit- und Wanderwege auf der Insel. Welche Wege für welche Nutzungen offenstehen sollen, ist Gegenstand der Beratung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist dem Titel nicht zu entnehmen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über das weitere Vorgehen zur Überarbeitung oder Neufassung ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die Gewerbetreibende zahlen, die mittelbar vom Tourismus profitieren. Ein Beschluss über die nächsten Schritte soll gefasst werden.
Der Rat berät über die Weiterleitung von Jahreskurbeiträgen der Jahre 2013 bis 2015. Es geht um die Entscheidung, an wen oder wohin diese Beiträge weitergeleitet werden sollen. Ein Beschluss ist vorgesehen.
Ein Bauvoranfrage-Verfahren betrifft die Umnutzung von Abstellräumen im Dachgeschoss eines Gebäudes zu zwei Ferienappartements. Der Rat soll dazu eine Stellungnahme abgeben oder einem Beschluss zustimmen. Grundlage ist eine Bauvoranfrage, die noch vor einem förmlichen Bauantrag klärt, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist.
Eine Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie zum Neubau von drei Ferienwohnungen liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat soll klären, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.
Die Gemeinde Spiekeroog schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH ab. Die Nordseebad GmbH ist die gemeindeeigene Gesellschaft, die zentrale touristische Aufgaben auf der Insel übernimmt. Über den genauen Inhalt und Umfang des Vertrags liegen keine weiteren Angaben vor, da kein Dokument beigefügt ist.
Die Gemeinde Spiekeroog soll die Nordseebad Spiekeroog GmbH formal mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beauftragen. Dieser sogenannte Betrauungsakt ist eine EU-rechtliche Voraussetzung, damit die GmbH Ausgleichszahlungen oder Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln rechtssicher erhalten darf. Der Rat berät und beschließt über diesen Rechtsakt.
Ein Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses liegt dem Gemeinderat vor. Das Gebäude soll um eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung erweitert werden. Der Rat muss über die Genehmigung entscheiden.
Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Ferienhauses auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zu Lage, Umfang und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Ein Bauantrag für den Neubau von fünf Ferienwohnungen liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zu Lage, Umfang und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Der Gemeinderat soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Ein Bauantrag für den Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Einheiten liegt dem Gemeinderat vor: eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung. Der Rat soll über die Zustimmung zu diesem Vorhaben entscheiden.
Ein privater Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses soll dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Das bestehende Gebäude wird dabei zu vier Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut. Ob der Gemeinderat dem Vorhaben zustimmt, muss noch beschlossen werden.
Ein Bauantrag für ein neues Wohnhaus mit zwei Dauerwohnungen und einem Ferienapartment liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort auf Spiekeroog ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat soll über die Genehmigung des Vorhabens befinden.
Ein Bauantrag für den Neubau von acht Hotelsuiten liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zu Standort, Bauherr und Umfang des Vorhabens sind nicht bekannt.
Der Rat soll die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Kurzentrum
Die Gemeinde Spiekeroog will einen Bebauungsplan für den Bereich Kurzentrum aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden — ohne Umweltprüfung. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen, der den formalen Start des Planverfahrens markiert.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über eine Neufassung ihrer Zweitwohnungssteuersatzung. Der Rat soll beschließen, ob und in welcher Form die Satzung geändert wird. Details zu Steuersätzen oder Anlass der Änderung lagen nicht vor.
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.
Ein Bauantrag sieht den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf Spiekeroog vor. Das erste Gebäude soll sechs Ferienwohnungen umfassen, das zweite fünf Ferienwohnungen und eine Betreiber- bzw. Dauerwohnung. Der Gemeinderat soll über den Bauantrag entscheiden.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über einen Informationspavillon am Standort Alter Anleger/Süderdünen. Weitere Details zur geplanten Ausführung, den Kosten oder dem genauen Beschlussvorschlag liegen nicht vor, da kein Vorlagentext beigefügt war.
Eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Gästehauses liegt dem Rat zur Beratung vor. Mit einer Bauvoranfrage wird vorab geprüft, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Details zu Standort, Größe und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Der Gemeinderat befasst sich mit dem Entwicklungsstand der Lagerhalle im Hafenbereich und soll über das weitere Vorgehen entscheiden. Welche konkreten Optionen vorliegen, ist aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Die Nordseeinselgemeinden wollen gemeinsam per Resolution auf eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) hinwirken. Ziel ist offenbar, die besonderen Bedingungen von Inseln — etwa beim Wohnraum für Einheimische oder bei der Ferienvermietung — besser im Bundesrecht abzubilden. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, der dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird.