Die Verwaltung leitet mit dieser Vorlage einen strategischen Prozess zur Wohnraumversorgung auf Spiekeroog ein. In der Sitzung wird eine Präsentation zur Ausgangslage und zu ersten Leitlinien vorgestellt. Rat und Verwaltungsausschuss sollen über Grundprinzipien diskutieren und die Basis für eine umfassende Wohnraumstrategie mit Zeithorizont 2035 legen.
Wohnen & Bauen
Wohnraum für Insulaner, Bauleitplanung, Sanierung, Gestaltungssatzung.
Wohnraum für Insulaner:innen ist auf Spiekeroog knapp. Die meisten Häuser im Ortskern sind Ferienwohnungen, Dauerwohnraum ist die Ausnahme — und Bauland ist quasi nicht vorhanden.
Die kommunalpolitischen Werkzeuge sind Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Gestaltungssatzungen, das Erbbaurecht im Baugebiet Slurpad und das gemeindliche Einvernehmen bei einzelnen Bauanträgen. Wiederkehrende Großthemen sind die Erweiterung der Inselschule mit integriertem Lehrer- und Wohnraum, das Sanders Quartier sowie Nutzungsänderungen von Dauer- in Ferienwohnungen.
Die Linie zwischen „Wohnraum für Einheimische“ und „Bewahrung des Inselbilds“ zieht sich durch fast jede Beratung.
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Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung rechtlich an, weil die bisherige Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz) weggefallen ist. Als Vorlage dient eine gerichtlich bestätigte Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, empfohlen vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neuen Berechnungsgrundlagen zu vermeiden. Der Rat soll die neue Satzung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Eigentümer der Hotelpension „Uns to Huus
Der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Genehmigung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll. Künftig sind zwei Wohneinheiten geplant: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung oder Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Der Eigentümer des Grundstücks Gartenweg 16 beantragt die nachträgliche Legalisierung einer Nutzungsänderung: Aus bisher zwei Wohnungen sollen künftig zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine Stellungnahme verzichten.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Baumschutzsatzung beschließen, die die veraltete Satzung von 2006 ersetzt. Geschützt werden künftig alle Bäume mit einem Stammumfang ab 75 cm sowie 64 namentlich im Baumkataster erfasste ortsbildprägende Bäume. Verbotene Eingriffe ohne Genehmigung werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Eigentümer:innen ortsbildprägender Bäume erhalten eine kostenfreie jährliche Kontrolle sowie einen Pflegezuschuss von bis zu 300 Euro je Baum.
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zu zwei überplanmäßigen Ausgaben aus dem laufenden Haushalt. Erstens werden bis zu 7.000 Euro für eine neue Küche in der Gemeindewohnung Melksett 19 (Wohnung 4) benötigt, weil die vorhandene Küche aus dem Jahr 1984 vor einer Neuvermietung ersetzt werden muss. Zweitens entstanden ungeplant höhere Reparaturkosten für die Inselmobis, weshalb weitere 2.500 Euro über das Budget hinaus freigegeben werden sollen. Der Rat soll beiden Ausgaben zustimmen; Deckungsmittel kommen aus dem Gesamthaushalt.
Auf Spiekeroog nutzen private Eigentümer:innen seit Jahrzehnten gemeindliche Flächen – etwa Straßenränder – durch Anbauten, Rampen, Zäune oder Stellflächen. Die Gemeinde hat dafür nun einen Mustervertrag erarbeitet. Der Rat soll beschließen, alle bekannten Altfälle auf dieser Grundlage zu ordnen: Dauerhafte Bauten erhalten langfristige Verträge (etwa 20 Jahre), leicht rückbaubare Nutzungen kürzere Vereinbarungen (etwa 5 Jahre); in Einzelfällen kann Rückbau verlangt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog legt einen Änderungsvertrag für die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Ziel ist es, alle laufenden Erbbaurechtsverträge auf eine einheitliche Laufzeit bis 2085 zu verlängern, Vergabekriterien für sozialen Wohnraum zu schärfen und frühere Unstimmigkeiten mit dem Land Niedersachsen zu bereinigen. Neu eingeführt werden unter anderem ein erweitertes Heimfallrecht, eine regelmäßige Erbbauzins-Anpassung an den Verbraucherpreisindex sowie klarere Regeln bei Weiterverkauf und Vermietung. Der Rat soll dem Vertragsmuster zustimmen und die Verwaltung beauftragen, Erbbauberechtigte zu informieren.
Eine Eigentümerin hat am 23. Juni 2025 nachträglich die Genehmigung eines bereits genutzten Gebäudes als Mischung aus Dauer- und Ferienwohnungen beantragt. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf
Die Gemeinde kann offene Lehrerstellen an der Inselschule ohne eigenen Wohnraum voraussichtlich nicht besetzen. Alle bisherigen Versuche, Wohnraum anzumieten oder über Land und Landesbehörden zu sichern, sind gescheitert. Die Verwaltung schlägt vor, die östliche Hälfte des Gebäudes Tranpad 1 befristet auf bis zu drei Jahre als Lehrerwohnraum bereitzustellen, bis der geplante Schulerweiterungsbau mit eigenen Wohnungen fertiggestellt ist.
Die Gemeindeverwaltung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand zweier laufender Projekte: den geplanten Anbau an die Schule und die Schaffung von Wohnraum. Die Vorlage enthält selbst keinen Sachinhalt; die Details werden mündlich in der Sitzung am 19. Juni 2025 präsentiert. Ein Beschluss ist nicht vorgesehen.
Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dazu eine Rampe errichten. Da das eigene Grundstück nicht ausreicht, soll die Rampe etwa 87 Quadratmeter einer öffentlichen Gemeindestraße (Flurstück 235/3) überbauen. Die Verwaltung empfiehlt grundsätzliche Zustimmung und die Beauftragung, einen Nutzungsvertrag mit Regelung von Überbauung, Sondernutzung und Gebühr zu erarbeiten.
Die Verwaltung legt dem Bauausschuss eine vorbereitende Beratungsvorlage zur Neuordnung der Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Kern ist ein Entwurf für einen Änderungsvertrag, der eine einheitliche Laufzeit bis 2085, eine konsequente Erbbauzinsanpassung an den Verbraucherpreisindex sowie verbindliche Vergabekriterien für Verkaufsfälle einführen soll. Außerdem soll ein erweitertes Heimfallrecht Vertragsverstöße sanktionierbarer machen. Da es sich um eine vorbereitende Beratung handelt, enthält die Vorlage keinen konkreten Beschlussvorschlag.
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine Bauvoranfrage für ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Kiosk im Sondergebiet A gestellt. Die Gemeindeverwaltung hält den Kiosk planungsrechtlich grundsätzlich für zulässig, weist aber darauf hin, dass der Nachweis zur Einhaltung der 60-%-Dauerwohnraumquote noch fehlt. Formell liegt die Entscheidungskompetenz beim Landkreis Wittmund; die Gemeinde will eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Der Bauausschuss soll diese Vorgehensweise zur Kenntnis nehmen und billigen.
Ein Grundstückseigentümer hat beim Landkreis Wittmund eine Bauvoranfrage gestellt, um eine Hotelpension im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 in mehrere Ferienwohnungen umzuwandeln. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, ist die Gemeinde formal nicht beteiligungspflichtig. Der Bauausschuss soll die Voranfrage lediglich zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Für das Grundstück Süderloog 28 wurde ein Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Gebäude soll zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.
Für das Grundstück Süderloog 30 auf Spiekeroog wurde ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
Für das Grundstück Süderloog 30 wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans wurde nicht beantragt, daher entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
Bei der Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Süderloog 45 musste unvorhergesehen die Kellerdecke ausgetauscht werden, was zu Bauverzögerungen führte. Die lärmintensiven Außenarbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein. Für verbleibende Aufräum- und Abtransportarbeiten beantragt der Eigentümer eine Ausnahme von der Bauzeitenregelung bis zum 6. Juni 2025. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Ausnahme vor, unter der Bedingung, dass Ruhezeiten eingehalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden.
Das Ordnungsamt beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für ein laufendes Bauvorhaben am Hotel Inselfriede. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren konnte mit den Arbeiten später als geplant begonnen werden. Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis 31. Mai 2025 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird ein Kulanzzeitraum bis 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Ausnahme vor, wobei Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen sind.
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg beantragt die Verlängerung einer befristeten Baugenehmigung für einen 20-Zoll-Seecontainer mit Auflieger am Nordstrand Spiekeroogs. Der Container dient der wissenschaftlichen Untersuchung von Grundwasserströmungsmustern sowie der Lagerung von Forschungsgerätschaften. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen, da das Grundstück im Außenbereich liegt. Beschlussvorschlag: Einvernehmen erteilen, Verlängerung bis zum 05.05.2028.
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) muss eine Abwasserleitung am Süderloog 30 verlegen, weil das dort liegende Grundstück bebaut werden soll. Die Leitung liegt bis zu vier Meter tief und kann nicht bis zum regulären Bauende am 31. Mai 2025 fertig verlegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, statt einer Verlängerung in den Sommer einen vorgezogenen Herbstbeginn ab dem 16. Oktober 2025 zu genehmigen. Der Rat soll die Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung beschließen, unter Einhaltung der Ruhezeiten.
Ein privater Bauantrag für das Grundstück Noorderpad 14 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Geplant ist die Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22; ein Befreiungsantrag wurde nicht gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme verzichtet.
Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog ein zweites Mal um Stellungnahme zu einem Bauantrag gebeten: Geplant ist der Anbau einer überdachten Anlieferung sowie die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Einzelantrag nicht zu genehmigen, sondern stattdessen ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Vorgeschlagen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 für das Grundstück ersetzen soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bauantrag ruhend zu stellen und zunächst eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten.