Die Verwaltung informiert Rat und Ausschuss über den laufenden Beteiligungsprozess zum Dorfentwicklungsplan Spiekeroog. Spiekeroog nimmt seit 2024 gemeinsam mit Wangerooge, Baltrum und Juist als Dorfregion „VierInseln
Wohnen & Bauen
Wohnraum für Insulaner, Bauleitplanung, Sanierung, Gestaltungssatzung.
Wohnraum für Insulaner:innen ist auf Spiekeroog knapp. Die meisten Häuser im Ortskern sind Ferienwohnungen, Dauerwohnraum ist die Ausnahme — und Bauland ist quasi nicht vorhanden.
Die kommunalpolitischen Werkzeuge sind Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Gestaltungssatzungen, das Erbbaurecht im Baugebiet Slurpad und das gemeindliche Einvernehmen bei einzelnen Bauanträgen. Wiederkehrende Großthemen sind die Erweiterung der Inselschule mit integriertem Lehrer- und Wohnraum, das Sanders Quartier sowie Nutzungsänderungen von Dauer- in Ferienwohnungen.
Die Linie zwischen „Wohnraum für Einheimische“ und „Bewahrung des Inselbilds“ zieht sich durch fast jede Beratung.
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Die Gemeinde Spiekeroog startet den Prozess zur Erarbeitung einer Wohnraumstrategie. In der Sitzung stellt die Verwaltung zunächst die Ausgangslage und erste Leitlinien vor, um anschließend mit dem Rat über Ziele und Schwerpunkte bis 2035 zu diskutieren. Es geht darum, welche Instrumente und welche Rolle die Gemeinde künftig nutzen will, um Dauerwohnraum zu sichern.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung an, weil eine bisherige gesetzliche Berechnungsgrundlage weggefallen ist. Der bisherige Maßstab — die Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz — gilt nicht mehr. Die neue Satzung orientiert sich an einem gerichtlich bestätigten Modell der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden; Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben erhalten. Der Rat soll die Neufassung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Eigentümer der Hotelpension „Uns to Huus
Ein Eigentümer am Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll und künftig zwei Wohneinheiten enthält — eine Ferienwohnung im Erdgeschoss, eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, entscheidet der Landkreis allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Am Gartenweg 16 beantragt der Eigentümer nachträglich die Genehmigung einer bereits vollzogenen Umnutzung: Aus zwei bestehenden Wohnungen sollen zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt ist, hat der Landkreis allein über die Zulässigkeit zu entscheiden. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Die Gemeinde benötigt für zwei ungeplante Ausgaben die Zustimmung des Rates: Eine Küche aus dem Jahr 1984 in der gemeindeeigenen Wohnung Melksett 19 muss vor einer Neuvermietung ersetzt werden (bis zu 7.000 Euro). Außerdem sind für die Inselmobis höhere Reparaturkosten als geplant angefallen (bis zu 2.500 Euro). Der Rat soll beide überplanmäßigen Ausgaben beschließen; die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Die Gemeinde Spiekeroog will jahrzehntelang geduldete private Nutzungen und Überbauungen auf gemeindlichem Grund nun rechtlich ordnen. Grundlage ist ein Mustervertrag, der zuvor in einer Vorberatung erarbeitet wurde. Je nach Art der Nutzung sollen Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen werden: 20 Jahre für feste Bauwerke, 5 Jahre für leicht rückbaubare Nutzungen. In Einzelfällen kann auch Rückbau verlangt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad durch einen Änderungsvertrag vereinheitlichen und rechtlich absichern. Alle Verträge erhalten eine einheitliche Laufzeit bis 2085, klare Vergabekriterien für inselansässige Bewohner:innen und eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die Inflation. Zusätzlich wird ein erweitertes Heimfallrecht eingeführt, das bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung greift. Der Rat soll den Vertragsentwurf billigen und die Verwaltung beauftragen, alle bestehenden Erbbauberechtigten zu informieren.
Eine Eigentümerin beantragt nachträglich die Baugenehmigung für ein bereits genutztes Gebäude, das künftig offiziell als Mix aus Dauer- und Ferienwohnungen laufen soll. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf
Die Gemeinde Spiekeroog will eine Wohnung im Gebäude Tranpad 1 (östliche Hälfte) befristet für Lehrkräfte der Inselschule bereitstellen. Hintergrund ist der drohende Lehrermangel: Bereits zum Schuljahr 2025/2026 muss eine Stelle besetzt werden, für die Wohnraum zwingend nötig ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Wohnung für maximal drei Jahre zu nutzen, bis der geplante Schulerweiterungsbau mit eigenem Lehrerwohnraum fertiggestellt ist.
Die Verwaltung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand zweier laufender Projekte: den Anbau an die Schule und die Schaffung von Wohnraum. Die Vorlage selbst enthält keine inhaltlichen Details — diese werden mündlich in der Sitzung am 19. Juni 2025 präsentiert.
Die Gemeinde überarbeitet die Regeln für das Erbbaurechts-Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad, um dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu sichern und Spekulation einzudämmen. Kern ist ein Änderungsvertrag, der bei jedem künftigen Verkauf eines Erbbaurechts notariell abzuschließen ist. Außerdem soll die Laufzeit aller Erbbaurechte einheitlich bis 2085 verlängert werden. Es handelt sich um eine vorbereitende Beratung ohne Beschlussvorschlag — konkrete Beschlüsse werden erst in der Sitzung formuliert.
Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da auf dem eigenen Grundstück kein ausreichender Platz vorhanden ist, soll die Rampe etwa 87 Quadratmeter öffentlicher Gemeindestraße (Flurstück 235/3) überbauen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und anschließend einen Nutzungsvertrag mit einer pauschalen Einmalzahlung als Entgelt auszuarbeiten.
Ein privater Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob er ein Gebäude mit Kiosk und Dauerwohnnutzung im Sondergebiet A errichten darf. Die Verwaltung hält den Kiosk planungsrechtlich grundsätzlich für zulässig, weist aber auf eine fehlende Nachweispflicht hin: Mindestens 60 Prozent der Nutzfläche müssen als Dauerwohnraum ausgewiesen sein. Der Bauausschuss soll die Einschätzung zur Kenntnis nehmen; die Gemeinde gibt eine entsprechende Stellungnahme an den Landkreis Wittmund ab.
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Ein Wohnhaus am Süderloog 28 soll saniert und zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen — der Landkreis Wittmund entscheidet allein. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
Am Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; das Vorhaben ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis — die Entscheidung trifft allein der Landkreis Wittmund.
Am Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde. Der Bauausschuss wird lediglich informiert; die Entscheidung trifft der Landkreis Wittmund.
Am Süderloog 45 läuft eine genehmigte Komplettsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, die sich verzögert hat. Grund war ein unvorhergesehener Austausch der Kellerdecke. Die lauten Außenarbeiten enden planmäßig am 31. Mai 2025; für Aufräum- und Abtransportarbeiten beantragt der Bauherr eine Verlängerung bis 6. Juni 2025. Der Rat soll diese Ausnahme von der Spiekerooger Bauzeitenregelung genehmigen.
Das Hotel Inselfriede beantragt eine Ausnahme von den geltenden Bauzeitenregeln auf Spiekeroog. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren starteten die Bauarbeiten später als geplant. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 fertig sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis zum 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Ausnahme zu genehmigen — unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu begrenzen.
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg darf ihren Forschungscontainer am Nordstrand von Spiekeroog weiter stehen lassen. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung erteilen — bis zum 05.05.2028. Der Container dient der Grundwasserforschung und der Lagerung wissenschaftlicher Geräte; die Verwaltung hat keine Einwände.
Spiekeroog sammelt gemeinsam mit Rat und Bürgerschaft erste Projektideen für das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm "VierInseln". Die Insel ist zusammen mit Baltrum, Wangerooge und Juist als Dorfregion aufgenommen worden. Nur Projekte, die rechtzeitig in den Dorfentwicklungsplan aufgenommen werden, können ab 2026 Fördergelder erhalten. Bis Herbst 2025 soll eine Auswahl kommunaler Vorhaben feststehen.
Am Noorderpad 14 soll ein bestehendes Wohngebäude aufgestockt und erweitert werden — mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen. Der Bauantrag liegt beim Landkreis Wittmund zur Entscheidung. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 ein; ein Befreiungsantrag war nicht nötig. Der Bauausschuss soll den Antrag zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg möchte einen Forschungscontainer am Nordstrand von Spiekeroog weiter betreiben. Die ursprüngliche Baugenehmigung aus 2022 lief befristet bis zum 31. März 2025 und soll nun verlängert werden. Weil der Standort im Außenbereich liegt, muss die Gemeinde ihr Einvernehmen erklären. Die Verwaltung sieht keine Einwände und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.