Der Rat soll Gestaltungsempfehlungen für private Sanierungs- und Bauvorhaben auf Spiekeroog zur Kenntnis nehmen, die im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms erarbeitet wurden. Die Empfehlungen gelten als Prüfgrundlage, wenn Privateigentümer:innen Fördermittel aus dem Programm Dorfentwicklung beantragen. Ein Projektarbeitskreis hat den Entwurf vorab auf Inseleignung geprüft und Änderungsbedarf benannt. Der Rat soll die Rückmeldung an das Planungsbüro absegnen.
Wohnen & Bauen
Wohnraum für Insulaner, Bauleitplanung, Sanierung, Gestaltungssatzung.
Wohnraum für Insulaner:innen ist auf Spiekeroog knapp. Die meisten Häuser im Ortskern sind Ferienwohnungen, Dauerwohnraum ist die Ausnahme — und Bauland ist quasi nicht vorhanden.
Die kommunalpolitischen Werkzeuge sind Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Gestaltungssatzungen, das Erbbaurecht im Baugebiet Slurpad und das gemeindliche Einvernehmen bei einzelnen Bauanträgen. Wiederkehrende Großthemen sind die Erweiterung der Inselschule mit integriertem Lehrer- und Wohnraum, das Sanders Quartier sowie Nutzungsänderungen von Dauer- in Ferienwohnungen.
Die Linie zwischen „Wohnraum für Einheimische“ und „Bewahrung des Inselbilds“ zieht sich durch fast jede Beratung.
Die Geschichten dazu
- Wie Spiekeroog seinen Dauerwohnraum verteidigt
Jede Wohnung, die zur Ferienwohnung wird, fehlt den Menschen, die das ganze Jahr auf der Insel leben. Im März 2024 hat Spiekeroog gleich drei Instrumente in Kraft gesetzt, um dagegenzuhalten — und ringt seitdem Fall für Fall um die Balance.
5 Vorlagen, chronologisch erzählt
- Der Plan, der das Dorf zusammenhalten soll — und immer wieder vor Gericht landet
Ein Gericht kippte den alten Bebauungsplan, weil ein Eigentümer eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umwandeln wollte. Seither baut Spiekeroog sein Planungsrecht neu auf — mit Baustopp, zwei Schutzsatzungen und einem Plan, der das Dauerwohnen bewusst bevorzugt. Die Geschichte eines Konflikts zwischen Gemeinwohl und Eigentumsrecht, der noch nicht zu Ende ist.
8 Vorlagen, chronologisch erzählt
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Die Gemeinde plant, die Inselschule räumlich zu erweitern, um den ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztagsanspruch für Grundschulkinder zu erfüllen. Gleichzeitig sollen bestehende Raummängel behoben und zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Der Verwaltungsausschuss und der Rat beraten im Dezember 2025 über Raum- und Funktionsprogramm sowie Lage und Ausrichtung des geplanten Baukörpers. Der konkrete Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.
Der Rat soll die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Das rund 0,86 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße Westend im Norden und der Trasse der Museumspferdebahn im Süden. Die Änderung passt eine frühere Darstellung aus der 6. FNP-Änderung an die aktuelle Planungssystematik an: Aus dem bisherigen Sondergebiet wird eine Sonderbaufläche Wohnen/Ferienwohnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchführt.
Ein Architektenbüro stellt dem Rat seinen Entwurf für das sogenannte Sanders Quartier im Ortskern Spiekeroog vor. Der Entwurf sieht vor, den bestehenden Gebäudebestand weitgehend zu erhalten und durch wenige kleinteilige Neubauten zu ergänzen. Ein formelles Planverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Der Rat soll die Vorstellung lediglich zur Kenntnis nehmen.
Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden, und damit wechselt auch das zugehörige Erbbaurecht — also das Recht, auf einem gemeindeeigenen Grundstück zu bauen und zu wohnen. Die Gemeinde muss als Grundstückseigentümerin zustimmen und könnte das Grundstück per Vorkaufsrecht selbst erwerben. Die Verwaltung empfiehlt, den Verkauf zu genehmigen und auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, weil der Käufer mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog den Dauerwohnraum selbst nutzen will.
Der Gemeinderat wird über den aktuellen Stand des Dorfentwicklungsplans (DE-Plan) informiert, der Spiekeroog zusammen mit drei weiteren Inseln als Dorfregion 'VierInseln' Förderzugang aus dem niedersächsischen Dorfentwicklungsprogramm eröffnet. Bisher sind mehr als 19 konkrete Projektskizzen erarbeitet worden, die von bezahlbarem Wohnraum über ein medizinisch-pflegerisches Zentrum bis zu Wegesanierung und Photovoltaik reichen. Am 30. September 2025 fand dazu eine öffentliche Projektwerkstatt statt. Ein konkreter Beschlussvorschlag soll erst in der Sitzung formuliert werden.
Die Gemeinde Spiekeroog startet den Prozess zur Erarbeitung einer Wohnraumstrategie. In der Sitzung stellt die Verwaltung zunächst die Ausgangslage und erste Leitlinien vor, um anschließend mit dem Rat über Ziele und Schwerpunkte bis 2035 zu diskutieren. Es geht darum, welche Instrumente und welche Rolle die Gemeinde künftig nutzen will, um Dauerwohnraum zu sichern.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung an und setzt den Steuersatz ab 2026 auf 4,00 Prozent fest. Auslöser ist der Wegfall einer gesetzlichen Berechnungsgrundlage im Bewertungsgesetz, die bisher die Bemessung der Steuer regelte. Als Vorlage dient die Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, die gerichtlich bestätigt wurde. Regelungen für Steuererlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben unverändert.
Der Eigentümer der Hotelpension Uns to Huus will das Gebäude von einem Beherbergungsbetrieb in mehrere Ferienwohnungen umnutzen. Der Landkreis Wittmund hat die erste Bauvoranfrage abgelehnt und dem Eigentümer Alternativen aufgezeigt. Mit geänderten Planunterlagen wurde die Gemeinde im Oktober 2025 erneut beteiligt. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Ein bestehendes Wohnhaus auf der Insel soll nachträglich genehmigt und geringfügig erweitert werden. Geplant sind zwei Wohneinheiten: Erdgeschoss als Ferienwohnung, Dachgeschoss als Dauerwohnung. Da weder Befreiung noch Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt sind, prüft allein der Landkreis die Zulässigkeit. Der Bauausschuss nimmt die Vorlage billigend zur Kenntnis und verzichtet auf eine eigene Stellungnahme.
Ein Bestandsgebäude auf der Insel soll nachträglich legalisiert werden: Das Erdgeschoss wird in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt, das Dachgeschoss in zwei Dauerwohnungen. Die Gemeinde muss hier kein Einvernehmen erteilen — der Landkreis Wittmund entscheidet als Baugenehmigungsbehörde allein. Der Bauausschuss hat das Vorhaben billigend zur Kenntnis genommen und auf eine eigene Stellungnahme verzichtet.
Die Gemeinde Spiekeroog will langjährig geduldete Altfälle regeln, bei denen private Eigentümer seit Jahrzehnten gemeindliche Flächen nutzen oder überbaut haben. Grundlage ist ein Mustervertrag, der in einer Vorberatung erarbeitet wurde. Der Rat soll beschließen, dass die Verwaltung mit allen Betroffenen Verträge abschließt — je nach Art der Nutzung mit Laufzeiten von 5 oder 20 Jahren, in Einzelfällen auch mit Rückbaupflicht.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad durch einen Änderungsvertrag vereinheitlichen und rechtlich absichern. Alle Verträge erhalten eine einheitliche Laufzeit bis 2085, klare Vergabekriterien für inselansässige Bewohner:innen und eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die Inflation. Zusätzlich wird ein erweitertes Heimfallrecht eingeführt, das bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung greift. Der Rat soll den Vertragsentwurf billigen und die Verwaltung beauftragen, alle bestehenden Erbbauberechtigten zu informieren.
Eine Eigentümerin beantragt nachträglich die Baugenehmigung für ein bereits bestehendes Gebäude, das bisher ohne vollständige Genehmigung als Ferienwohnungen genutzt wird. Das Gebäude soll künftig Dauerwohnungen und Ferienwohnungen gemischt beherbergen. Der Bauausschuss soll den Antrag zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragt werden, eine Stellungnahme an den Landkreis zu schicken, die auf die unvollständigen Unterlagen hinweist.
Die Gemeinde Spiekeroog stellt ab dem Schuljahr 2025/2026 befristet Wohnraum für Lehrkräfte der Inselschule bereit. Ein gemeindeeigenes Gebäude im Dorf soll als Übergangslösung für bis zu drei Jahre genutzt werden, bis der geplante Schulerweiterungsbau mit eigenem Lehrerwohnraum fertiggestellt ist. Der Rat soll den Beschluss fassen, diese Wohnung dem Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand zweier laufender Projekte: den Anbau an die Schule und die Schaffung von Wohnraum. Die Vorlage selbst enthält keine inhaltlichen Details — diese werden mündlich in der Sitzung am 19. Juni 2025 präsentiert.
Die Gemeinde überarbeitet die Regeln für das Erbbaurechts-Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad, um dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu sichern und Spekulation einzudämmen. Kern ist ein Änderungsvertrag, der bei jedem künftigen Verkauf eines Erbbaurechts notariell abzuschließen ist. Außerdem soll die Laufzeit aller Erbbaurechte einheitlich bis 2085 verlängert werden. Es handelt sich um eine vorbereitende Beratung ohne Beschlussvorschlag — konkrete Beschlüsse werden erst in der Sitzung formuliert.
Ein privater Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob er ein Gebäude mit Kiosk und Dauerwohnnutzung im Sondergebiet A errichten darf. Die Verwaltung hält den Kiosk planungsrechtlich grundsätzlich für zulässig, weist aber auf eine fehlende Nachweispflicht hin: Mindestens 60 Prozent der Nutzfläche müssen als Dauerwohnraum ausgewiesen sein. Der Bauausschuss soll die Einschätzung zur Kenntnis nehmen; die Gemeinde gibt eine entsprechende Stellungnahme an den Landkreis Wittmund ab.
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Ein Bestandsgebäude auf der Insel soll saniert und zu einer Dauerwohnung sowie einer Ferienwohnung umgebaut werden. Der Landkreis Wittmund entscheidet allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Das Gebäude gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz und bleibt erhalten statt abgerissen zu werden. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Auf der Insel soll eine Doppelhaushälfte mit insgesamt zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Da keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde, entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis; eine Stellungnahme der Gemeinde ist nicht vorgesehen.
Ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben plankonform ist und keine Befreiung beantragt wurde. Die Entscheidung über die Baugenehmigung liegt allein beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
Ein laufendes Sanierungsbauvorhaben auf der Insel darf länger als ursprünglich erlaubt weitergeführt werden. Wegen unvorhergesehener Zusatzarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude verzögerte sich der Abschluss. Die lärmintensiven Außenarbeiten enden planmäßig am 31. Mai 2025; für Aufräum- und Abtransportarbeiten genehmigt die Gemeinde eine Ausnahme bis zum 6. Juni 2025. Die Ruhezeiten bleiben verbindlich.
Das Hotel Inselfriede beantragt eine Ausnahme von den geltenden Bauzeitenregeln auf Spiekeroog. Wegen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren starteten die Bauarbeiten später als geplant. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 fertig sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis zum 6. Juni 2025 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Ausnahme zu genehmigen — unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu begrenzen.