Ein privater Antragsteller will auf einem 730 m² großen Grundstück im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A zwei Wohngebäude mit je vier Ferienwohnungen errichten. Das Vorhaben erfüllt die Bau- und Gestaltungsvorgaben weitgehend, scheitert aber an einer zentralen Bedingung: Weil das Altgebäude eine Dauerwohnung hatte, erlaubt die Erhaltungssatzung den Neubau nur, wenn eine der acht Einheiten dauerhaft als Dauerwohnung (mindestens 35 m²) ausgewiesen wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nur unter dieser Auflage zu erteilen.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Ein Gewerbebetrieb beantragt die ganzjährige Zulassung eines Elektrofahrzeugs auf Spiekeroog. Der Betrieb bietet Gepäck-, Getränke-, Reinigungs-, Wäsche- und Hausmeisterservice an und begründet den Bedarf damit, dass der bisherige Spediteur den Gepäcktransport zum 01.01.2020 einstellt. Die Verwaltung empfiehlt die Zulassung; der Betrieb muss einen Fahrtnachweis führen und Sondernutzungsgebühren zahlen.
Das ehemalige Künstlerhaus an der Straße Achter d'Diek soll zu Wohnraum umgebaut werden. Ein privater Vorhabenträger plant Dauer- und Ferienwohnungen sowie ergänzende Nutzungen im bestehenden Gebäude. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan nötig, weil der geltende B-Plan 'Achter d'Diek' nur Künstlerwohnungen und Ateliers erlaubt. Der Rat soll den vorhabenbezogenen B-Plan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' aufstellen und zur öffentlichen Auslegung freigeben.
Ein bestehendes Wohnhaus im Außenbereich von Spiekeroog soll zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einem gemeinsamen Bereich umgebaut werden. Das Gebäude steht in Alleinlage, die bisherigen Bewohner:innen sind verstorben. Die Verwaltung hält die Nutzungsänderung für zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das ehemalige Künstlerhaus im Bereich 'Achter d' Diek' soll zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Rat hat dafür bereits einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt und mit dem Eigentümer einen Durchführungsvertrag geschlossen. Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für die 15 Dauerwohnungen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Eine bestehende Schaukastenanlage im Kurgebiet soll an einen neuen Standort im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A
Ein privater Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein bestehendes Wohngebäude mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung. Die Veranda soll das Erdgeschoss-Wohnzimmer erweitern und hat eine Grundfläche von rund 30 Quadratmetern. Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung sind laut Vorlage erfüllt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Die Verwaltung empfiehlt, den zwei geplanten Veranden und dem Windfang an einem Ferienwohngebäude zuzustimmen, den zwei Balkonanlagen dagegen abzulehnen. Das Gebäude mit 14 Ferienwohnungen liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A
Die Kulturstiftung Spiekeroog hat über das Förderprogramm Landaufschwung einen Verkaufsanhänger angeschafft. Im Sommer steht er im Kurgarten und dient als Verkaufswagen für die Tombola. In der Nebensaison lagert er auf dem gemeindeeigenen Gelände am Wilbersgelände. Eine Baugenehmigung ist nach niedersächsischem Bauordnungsrecht nicht erforderlich.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Lärmschutzverordnung in zwei Punkten: Das bisherige ganzjährige Feuerwerksverbot wird aufgehoben, weil Verwaltungsgericht Oldenburg und OVG Lüneburg es für rechtlich nicht haltbar erklärt haben. Vorgeschlagen wird entweder ein zeitlich begrenztes Silvesterfeuerwerk (23:00–01:00 Uhr) oder eine vollständige Erlaubnis in der Silvesternacht. Außerdem sollen Außenterrassen von Gastronomiebetrieben in der Saison länger — bis 22:30 oder 23:00 Uhr — betrieben werden dürfen.
Der Rat soll eine schriftliche Begründung beschließen, warum er das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für das Haus Winfried (Süderloog 24) verweigert hat. Das Katholische Ferienwerk will die Einrichtung um drei Mitarbeiterwohnungen ohne eigene Küchen erweitern. Die Gemeinde hält das für unvereinbar mit ihrer Erhaltungssatzung, die echte Dauerwohnungen mit eigenem Küchenanschluss verlangt. Der Landkreis Wittmund hat bis zum 20. April 2019 eine Frist gesetzt, sonst drohen Entschädigungsansprüche gegen die Gemeinde.
Ein bestehender Informationspavillon soll künftig als Eisverkauf genutzt werden. Der knapp 13 Quadratmeter große Pavillon liegt im Bereich des Bebauungsplans „Kurzentrum
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) will im Bereich des Kurplatzes eine 15-Bahn-Abenteuergolfanlage errichten. Der bestehende Bebauungsplan 'Kurzentrum' lässt das in den Parkflächen bisher nicht zu — deshalb soll er geändert werden. Der Rat soll den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans 'Kurzentrum' im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB fassen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung (NPV) ein Arbeitsprogramm für die Wanderwege auf der Insel festlegen. Geregelt werden soll, wie die Wege beschildert und gekennzeichnet werden, ob eine gemeinsame Wanderwegekarte erscheint, wer die Kosten trägt und wer Pflege und Unterhaltung übernimmt. Grundlage ist ein bereits bestehender Gestattungsvertrag zwischen der Domänenverwaltung des Landes Niedersachsen und der Gemeinde, der die Nutzung der Wege auf Landesflächen regelt.
Die Gemeinde Spiekeroog soll das Prädikat „Nordseeheilbad
Ein Gastronomiebetrieb auf Spiekeroog will sein bestehendes, denkmalgeschütztes Gebäude durch ein zweites Gebäude mit Gastraum im Erdgeschoss, zwei Personalwohnungen im Obergeschoss und einen Verbindungstrakt erweitern. Zusätzlich ist eine Veranda mit rund 39 m² geplant. Die Verwaltung hält das Vorhaben grundsätzlich für zulässig — mit der Auflage, dass der Verbindungstrakt nur wegen des dringend benötigten Gastraums genehmigt wird und die Personalwohnungen verbindlich in der Baugenehmigung festzuhalten sind.
Eine Ferienwohnung in einem Bestandsgebäude im Bereich des Bebauungsplans „Dorf – Teil A
Ein privater Haushalt beantragt die geringfügige Erweiterung eines Balkons an einem Wohnhaus mit zwei Ferienwohnungen und drei Dauerwohnungen. Der Balkon soll beidseitig um je 0,25 m² vergrößert werden, damit beide Dauerwohnungen im Obergeschoss einen gleichwertigen Balkanzugang erhalten. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein bestehendes Wohnhaus mit sieben Wohnungen soll um zwei Veranden für zwei Ferienwohnungen erweitert werden. Die Verwaltung hat den Bauvorbescheid geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans, der Baugestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung entspricht. Es liegen keine Versagungsgründe vor. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Die Gemeinde Spiekeroog benennt ihre Kurbeitragssatzung in Gästebeitragssatzung um und passt sie an neue Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen an. Neben der Umbenennung enthält die Änderung inhaltliche Neuerungen: Zweitwohnungsbesitzer werden künftig automatisch jahresbeitragspflichtig, und die Beitragssätze steigen ab dem 15. März 2019 leicht an. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Die Gemeinde ändert ihre Lärmschutzverordnung zum dritten Mal und passt mehrere Regeln zu Lärm, Feuerwerk und Gastronomie an. Im Kurgebiet bleibt knallendes Silvesterfeuerwerk verboten — leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll aber erlaubt sein. Gaststätten-Außenterrassen dürfen künftig nur noch bis 22:00 Uhr betrieben werden. Der Rat soll die neue Fassung am 8. November 2018 beschließen.
Der Rat soll die Gefahrenabwehrverordnung zum fünften Mal ändern, um mehrere inhaltliche Widersprüche und veraltete Regelungen zu beseitigen. Kernpunkte sind eine klarere Anleinpflicht für Hunde im Kurbereich, ein neues Feuerwerksverbot im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr sowie die Aufnahme von Drohnen und Kitesurfen in die Regelungen zu Spiel- und Sportgeräten. Der Rat beschließt die geänderte Satzung in der vorgelegten Fassung.
Ein Ferienhaus auf Spiekeroog soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen umgenutzt werden. Das Grundstück (338 m²) liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A
Ein Betreiber einer Beherbergungsstätte auf Spiekeroog beantragt einen Bauvorbescheid für die Aufstockung eines Bestandsgebäudes um drei Personalwohnungen im 1. Obergeschoss. Die Verwaltung hält die Nutzung als Dauerwohnungen grundsätzlich für zulässig, sieht aber zwei Probleme: Die geplante Traufhöhe und das vorgesehene Flachdach verstoßen gegen den Bebauungsplan sowie die Baugestaltungssatzung. Für beides wären Befreiungsanträge beim Landkreis nötig. Der Beschlussvorschlag empfiehlt, die Personalwohnungen zu genehmigen, die Abweichungen bei Traufhöhe und Dachform jedoch abzulehnen.
Ein privater Eigentümer will ein bestehendes Wohnhaus zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen umbauen und ein Nebengebäude (ehemaliger Stall) zu einem privaten Ferienappartement für die eigene Familie umnutzen. Die Grundflächen beider Gebäude bleiben unverändert; geplant ist lediglich eine Dachaufstockung im Haupthaus. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass die beiden Dauerwohnungen eindeutig in der Baugenehmigung festgehalten werden.